Lahn-Dill-Kliniken

Klinik sieht sich zu Unrecht am Pranger

Die Lahn-Dill-Kliniken in Wetzlar nehmen Stellung zum Vorwurf einer unrechtmäßigen Fixierung eines Patienten. Zeitgleich werden weitere Vorwürfe gegen die Klinik laut.

Von Margarethe Urbanek Veröffentlicht:
Die Fixierung bzw. Fixation eines Patienten in der Krankenpflege braucht eine richterliche Genehmigung. Die Lahn-Dill-Kliniken stehen in der Kritik, dies bei einem Patienten unterlassen zu haben.

Die Fixierung bzw. Fixation eines Patienten in der Krankenpflege braucht eine richterliche Genehmigung. Die Lahn-Dill-Kliniken stehen in der Kritik, dies bei einem Patienten unterlassen zu haben.

© Hans Wiedl / dpa/ZB

Wetzlar. Nach einem Fernsehbeitrag des Hessischen Rundfunks Anfang Oktober, in dem von einer offenbar unrechtmäßigen Fixierung eines Parkinsonpatienten berichtet wurde, geht es nun Schlag auf Schlag: Erst am Freitag hat das Klinikum eingeräumt, dass im Vorfeld der Fixierung versäumt wurde, die rechtlich und formell erforderliche Genehmigung für die Fixierung einzuholen.

Jetzt hat der Hessische Rundfunk nachgelegt und in einer Pressemitteilung weitere schwere Vorwürfe gegen das Klinikum erhoben. Das Klinikum sieht in den neuen Anschuldigungen „unrichtige und sachverhaltsverzerrende Aussagen“ und will sich zum Schutz seiner Mitarbeiter gegen „ungerechtfertigte Vorwürfe und eine ausschließlich negative Darstellung zur Wehr setzen“, wie es in einer aktuellen Stellungnahme heißt.

Klinik setzt sich zur Wehr

Der aktuellen Auseinandersetzung vorausgegangen war eine Berichterstattung im HR-Magazin „defacto“ Anfang Oktober. Demnach soll das Pflegepersonal einen Parkinsonpatienten 16 Stunden lang an fünf Punkten fixiert haben – ohne richterliche Genehmigung und ohne Einverständnis der Angehörigen. Grund für die Fixierung sei Personalmangel gewesen. Laut HR-Bericht soll der Patient zudem mit einer übermäßigen Gabe Lorazepam ruhiggestellt worden sein.

Das Klinikum habe seinerzeit zum Schutz des Patienten zunächst keine personenbezogenen medizinischen Auskünfte an die Öffentlichkeit weitergeben wollen, erläutert das Haus die Reaktion bis Ende der letzten Woche.

Vergangenen Freitag bezog die Klinik dann Stellung und räumte die formellen Versäumnisse in der Akutsituation, in der sich der Patienten demnach befand, ein: „Dies war ein Fehler, für den wir um Entschuldigung bitten müssen. Auf eine korrekte medizinische Betreuung hatte dies keinerlei Auswirkungen“, betonte die Klinik in ihrer Stellungnahme. Der Hessische Rundfunk legte daraufhin am Montag in einer Pressemitteilung nach und erhob weitere Vorwürfe gegen das Klinikum.

Hinweise auf weitere Missstände

Nach der Berichterstattung über den unrechtmäßig fixierten Parkinsonpatienten hätten sich weitere Menschen an das TV-Magazin „defacto“ gewandt und von Missständen berichtet. Unter anderem soll ein „Insider des Krankenhauses“ dem Sender von „gravierenden Fehlbehandlungen auf der Intensivstation“ berichtet haben.

Patienten würden demnach mit Flächendesinfektionsmitteln statt mit Köperdesinfektionsmitteln gewaschen. Zu diesen Behauptungen kann sich die Klinik nach eigenen Angaben noch nicht äußern. Sie seien zu unspezifisch und pauschal. Man habe um Konkretisierung der Vorwürfe gebeten. Eine Reaktion sei jedoch noch nicht erfolgt.

Das Fernsehmagazin „defacto“ kündigte am Montagabend einen neuen Beitrag zu den Vorwürfen gegen das Klinikum an.

Die Familie des Parkinsonpatienten wirft dem Klinikum außerdem vor, dass dessen Sohn beim Arztgespräch vor der Entlassung zur Herausgabe seines Handys aufgefordert wurde und – weil er sich weigerte – von einem Arzt daraufhin abgetastet worden sei. Das bestätigte der Anwalt der Familie gegenüber der „Ärzte Zeitung“.

Krankenhaus widerspricht

Die Klinik widerspricht dem. Man habe den Sohn lediglich darum gebeten, „um zu verhindern, dass unrechtmäßige Tonaufnahmen gemacht werden, wie bereits einmal geschehen“.

Ein älteres Video, das Anfang Oktober öffentlich wurde, zeigt den im Klinikum Wetzlar fixierten Patienten in hilflosem Zustand. Familienangehörige haben es gemacht und verbreitet. Laut HR hat das Krankenhaus die Familie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und das Video nicht weiter zu verwenden.

Falls die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werde, droht die Klinik nach Angaben des HR mit einer Vertragsstrafe und weiteren strafrechtlichen Schritten.

Der Beitrag wurde aktualisiert am 21.10.2019 um 16:58 Uhr.

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