Streit um Kontrastmittel

NRW-Radiologen sehen Therapiefreiheit bedroht

Die Krankenkassen in Nordrhein sorgen für Unmut bei Radiologen: Sie stellen auf ein Ausschreibungsverfahren bei Röntgenkontrastmitteln um – für die Ärztekammer eine Einschränkung der Therapiefreiheit.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

KÖLN. Mit der Umstellung auf ein Ausschreibungsverfahren für die Belieferung von Praxen mit Röntgenkontrastmitteln im Sprechstundenbedarf haben die Krankenkassen in Nordrhein für Unruhe unter den Ärzten gesorgt.

Die AOK Rheinland/Hamburg hat die verordnenden Praxen darüber informiert, dass sie seit dem 1. November, von begründeten Einzelfällen abgesehen, dazu verpflichtet sind, nur noch die Präparate zu wählen, die bei der Ausschreibung den Zuschlag erhalten haben.

"Alle bezuschlagten Produkte sind qualitativ hochwertige Kontrastmittel, die auch bisher im Bezirk der KV Nordrhein verordnet und bestellt wurden", schreibt die AOK Rheinland/Hamburg den Ärzten.

Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) liegt das Besondere der Ausschreibung darin, dass sie wirkstoffübergreifend erfolgt. "Dies bedeutet, dass die Einteilung der ausgeschriebenen Fachlose nicht auf zugelassene Präparate/Arzneimittel, sondern auf Anwendungsgebiete und therapeutische Eigenschaften erfolgt", erläutert die KVNo in einer Stellungnahme.

Haftungsrisiko beim Radiologen

Die Radiologen würden so verpflichtet, eine wirkstoffübergreifende Substitution (aut simile) vorzunehmen. "Die damit verbundenen haftungsrechtlichen Risiken verbleiben beim Radiologen", so die KVNo.

Sie sieht das Vorgehen entsprechend kritisch. "Fraglich ist vor allem, ob und auf welcher Rechtsgrundlage niedergelassene Radiologen zur wirkstoffübergreifenden Substitution verpflichtet sein sollen." Trotz der rechtlichen Bedenken sei eine Beanstandung des Vorgehens durch die KV aber nicht möglich. Sie werde sich weiterhin dafür einsetzen, "bessere Lösungen" zu finden, kündigte die KVNo an.

Das Thema hat auch die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein beschäftigt. "Die Kammerversammlung lehnt eine Einschränkung der freien Auswahl von Kontrastmitteln zur Verwendung in der GKV ab", heißt es in einem Antrag des Ärztebündnisses Nordrhein, den die Delegierten mit großer Mehrheit verabschiedet haben.

"Einschränkung der Therapiefreiheit"

Und weiter: "Die von den Krankenkassen beabsichtigte wirkstoffübergreifende Substitution bedeutet eine Einschränkung der Therapiefreiheit und birgt das Risiko, dass Patienten nicht das für sie am besten geeignete Röntgenkontrastmittel erhalten."

Erschwerend komme hinzu, dass ein Abweichen des Arztes von der Verordnungsvorgabe aus medizinischen Gründen im Einzelfall mit erheblichem bürokratischen Aufwand und einem Regressrisiko verbunden sei.

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