Kommentar zur MVZ-Razzia

Aus Unrecht wurde Recht

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

Die Berliner Staatsanwaltschaft musste vor Gericht klein beigeben mit ihrem Verdacht auf Abrechnungsbetrug im großen Stil gegen ein MVZ. 1,5 Millionen Euro Schaden zulasten Privatversicherter und ihrer Versicherungen witterte sie.

Nun jedoch sieht es so aus, als ob nur sie selbst Schaden angerichtet hat - immateriell an Ansehen und Selbstwert der betroffenen Ärzte, materiell vor allem in der Staatskasse. Der Einsatz von mehr als 70 Beamten bei der Großrazzia im März 2013 dürfte teuer gewesen sein.

Die Entschädigung, die den Ärzten nach dem Urteil des Kammergerichts und der Einstellung des Verfahrens aus der Staatskasse zusteht, erscheint dagegen wie ein Klacks. Den betroffenen Ärzten wäre viel erspart geblieben, hätte die Staatsanwaltschaft genauer hingesehen, bevor sie zur Jagd auf die vermeintlichen Betrüger blies.

Denn an dem Verhalten der Ärzte gibt es aus Sicht des Berliner Kammergerichts nichts auszusetzen. Es klingt nicht ungewöhnlich, dass Ärzte an einem Fremdgerät Patienten untersuchen lassen und Zweitbefunde dazu anfordern.

Erstaunlich scheint eher, dass die Staatsanwaltschaft darin Betrug gewittert und das an die große Glocke gehängt hat. Ihr Vorgehen hätte das MVZ in den Ruin treiben können. Gut, dass am Ende aus diesem Unrecht wieder Recht wurde.

Lesen Sie dazu auch: Großrazzia beim MVZ: Falscher Verdacht mit Folgen

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Landessozialgericht München

Abrechnungsausschlüsse gelten auch über Praxisgrenzen hinweg

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert