Berlin

Vertragsärzte drängen in Versorgungszentren

Das Versorgungsstärkungsgesetz sorgt für eine neue Gründungswelle bei Medizinischen Versorgungszentren in Berlin. Vertragsärzte wollen sich in MVZ offenbar vor dem Zwangsaufkauf durch die KV wegen Überversorgung schützen.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

BERLIN. In Berlin schnellt die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Folge des Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) in die Höhe. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin rechnet mit einer deutlichen Zunahme von derzeit gut 160 auf 230 MVZ. 60 Gründungs-Anträge liegen den Zulassungsgremien derzeit vor, in den vergangenen Jahren waren es jeweils rund fünf Anträge gewesen.

Zusammen mit den rund 70 Polikliniken, die nach Paragraf 311 SGB V nach der Wende Bestandschutz genossen, werde die Zahl der MVZ in Berlin zum Jahreswechsel dann auf über 300 steigen. Das kündigte der KV-Hauptabteilungsleiter Wolfgang Pütz beim Kongress an, der für die Zulassungsgremien in Berlin zuständig ist.

KV überdenkt Position zu MVZ

"MVZ sind der Weg, den der Gesetzgeber will", sagte Pütz. Er beobachtet bundesweit eine starke Gründungswelle, vor allem in den Fachgruppen, deren Praxissitze bei Abgabe vom Aufkauf durch die KV bedroht sind. Denn Arztsitze in MVZ seien bei rechtzeitiger Übertragung vor einem Praxisaufkauf wegen Überversorgung geschützt. Aus diesem Grund hat auch die KV Berlin ihre Einstellung zu MVZ überdacht.

Pütz rät den Ärzten nun: "Wenn Ihr Euch in ein MVZ verwandelt, können wir Euch nicht aufkaufen. Das finden wir gut." Zudem bestehen aus seiner Sicht nach dem VSG "keine wesentlichen Unterschiede mehr" zwischen einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) und einem MVZ. "So nehmen das auch unsere Ärzte wahr", berichtete Pütz.

MVZ seien als Gestaltungsform hochinteressant geworden. Das Interesse sei so groß, dass die KV pro Woche sechs Praxen zur MVZ-Gründung berate. Umstrukturierungen beobachtet er vor allem bei großen radiologischen Praxen. "Das können wir nur begrüßen, denn so ein Aufkauf wäre für uns relativ teuer", sagte Pütz.

Der Zulassungsrechtler der KV beobachtet aber auch einen Trend zur Angestelltentätigkeit in der ambulanten Versorgung. Diese Tendenz bereitet der KV Berlin nach Pützs Angaben Sorge, weil angestellte Ärzte nicht in dem Maße an der Versorgung teilnähmen wie freiberufliche. Der KV-Jurist zeigte sich etwas ratlos in der Frage, wie damit umzugehen sei.

Große Lücken im Sozialrecht

Zudem verwies Pütz auf diverse Fragen im Zulassungsrecht, die er in Folge des VSG sieht. So stelle sich zum Beispiel die Frage, wie der Zulassungssausschuss verfahren soll, wenn sich ein MVZ um einen Arztsitz bewirbt ohne einen konkreten Arzt zu benennen. Nicht eindeutig geregelt ist nach seinen Angaben auch das Verfahren für den Fall, dass ein Arzt mit angestellten Ärzten seine Praxis in ein MVZ umwandeln will. Offen sei zudem das Vorgehen, wenn ein Arzt sich in einem MVZ selbst hat anstellen lassen und dann ein weiteres MVZ gründen will. Pütz mahnte an, dass der Gesetzgeber diese Lücken schließen solle.

Eine Bankrotterklärung an den Gesetzgeber ist aus Pützs Sicht auch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Weiterbeschäftigung von Ärzten für mindestens drei Jahre nach der Übernahme in ein Medizinisches Versorgungszentrum. "Was hier passiert ist, ist ein politischer Super-GAU", sagte der Jurist. Wenn die Liberalisierung übertrieben werde, habe das BSG keine andere Möglichkeit als gegenzusteuern. Das Gericht habe mit seinem Urteil einer Umgehungsstrategie entgegenwirken wollen, meint Pütz.

Auch BMVZ-Chef Dr. Bernd Köppl sieht das BSG-Urteil im Konflikt mit dem Gesetzgeber. "Es geht eindeutig gegen die Tendenz der Bundespolitik", sagte Köppl. Er hofft auf eine rechtliche Klarstellung. "Auf der praktischen Ebene der Weiterentwicklung macht es Probleme und bremst uns", so Köppl über das BSG-Urteil.

 Zunehmend positiv schätzt er aber das Verhältnis von KVen und MVZ ein. "Die Konflikte sind heute minimiert. Wir sind viel mehr anerkannt, aber noch nicht ganz integriert in das System, wo wir hinwollen", so der BMVZ-Chef. Vor allem die Rolle angestellter Ärzte in der ärztlichen Selbstverwaltung sieht er noch problematisch.

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