Welche Versorgungsform lohnt sich?

Dauerbaustelle MVZ

Medizinische Versorgungszentren müssen im Einzelfall abwägen, ob sich die Teilnahme an der Ambulanten Spezialfachärztlichen oder der Integrierten Versorgung lohnt, so ein Fazit des BMVZ-Kongresses.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Nicht nur vor MVZ wird gebaut, sondern auch in den Einrichtungen. Denn der Aufbau von Versorgungsverträgen kann sich für MVZ lohnen.

Nicht nur vor MVZ wird gebaut, sondern auch in den Einrichtungen. Denn der Aufbau von Versorgungsverträgen kann sich für MVZ lohnen.

© MK / fotolia.com

BERLIN. Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV), Integrierte Versorgung (IV) oder andere besondere Versorgungsformen – was darf es denn sein? Corinna Witt, kaufmännische Leiterin des Ambulanzzentrums Landshut, bricht eine Lanze für die ASV.

Der ASV eilt ein Ruf als Bürokratiemonster voraus. "Es ist zwar eines", bestätigte Witt kürzlich beim Kongress des Bundesverbands der Medizinischen Versorgungszentren in Berlin. Dennoch wirkt das Ambulanzzentrum Landshut als klinikeigenes MVZ mit onkologischem Schwerpunkt an der ASV von onkologischen Patienten mit. Das hat mehrere Gründe.

Weiterhin extrabudgetäre Vergütung

Mit einem ASV-Vertrag lässt sich auch nach dem Wegfall der alten §117b-Verträge weiterhin eine extrabudgetäre Vergütung realisieren. Bei der ASV gilt Einzelleistungsvergütung. Zudem sind Witt zufolge zusätzliche Ziffern abrechenbar, zum Beispiel für die Teilnahme an Tumorkonferenzen und für Betreuungsleistungen.

Nach Angaben der MVZ-Geschäftsführerin kann das dazu führen, dass die Nuklearmedizin ihre Umsätze verdoppelt, und auch die Onkologie sowie andere angekoppelte Bereiche ein Umsatzplus von 20 Prozent erzielen.

Zudem sieht Witt durch die ASV auch organisatorische Vorteile für Klinik-MVZ: "Sie können im Rahmen der ASV Krankenhaus-Abteilungen komplett für ambulante Leistungen nutzen, wenn kein ambulanter Gegenpart da ist."

ASV hat durchaus auch Nachteile

Positive Auswirkungen hatte die ASV in Landshut auch auf die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten: "Bei uns ist die Kooperation mit den Niedergelassenen in den ASV-Teams besser geworden, weil sie sehen, dass wir zurücküberweisen", berichtet Witt.

Sie räumt aber durchaus auch Nachteile der ASV ein. Neben den bürokratischen Anforderungen seien das vor allem praktische Hindernisse aufgrund fehlender Ausführungsbestimmungen. So sei etwa ungeklärt, wie der Praxisbedarf im Rahmen der ASV abgerechnet werden soll und ob Zytostatikaversorgung und Ko-Medikation durch die Krankenhausapotheke erfolgen dürfen.

Zu besonderer Vorsicht mahnt Witt bei der Zusammenstellung der ASV-Teams. Sie rät, möglichst Allrounder zu suchen, die alles vorhalten, "auch den abstrusesten Patho-Test".

"In der ASV ist alles vorgeschrieben"

Das habe seinen Grund darin, dass die Anlagen zur ASV vorsehen, dass alle Leistungen vorgehalten werden müssen. Bei der Benennung der Kooperationspartner empfiehlt sie, ganze Klinikabteilungen oder Institutionen zu benennen statt einzelner Ärzte.

Denn sonst müsse jeder Oberarztwechsel gemeldet werden – und wenn ein Nachfolger den abstrusen Pathotest nicht leisten kann, drohen Probleme. Privatinstitute seien nicht teilnahmeberechtigt. Auch ein Nachteil: "In der ASV ist alles vorgeschrieben", so Witt. Gefordert würden unter anderem sehr hohe Fallzahlen und automatische Abschlussberichte an die Patienten.

Ihr Plädoyer: "ASV ist gut für onkologische Zentren, die stark von Budgetkappungen betroffen sind. Geht es um Einzelleistungen, freie Gestaltungsmöglichkeiten, dann wählen Sie die IV."

IV bietet größtmögliche Freiheit

Auf dem Feld der Integrationsversorgung gilt Witt zufolge größtmögliche Freiheit. Witt: "Alles ist möglich". IV sei besonders geeignet für komplexe Behandlungsprozesse mit Indikationsbezug wie etwa bei Adipositas.

Aber auch Einzelleistungsverträge seien gut machbar. Doch auch die IV habe Stolpersteine. An erster Stelle nennt Witt das Konfliktpotenzial bei der Aufteilung einer pauschalierten Vergütung. Auch der geforderte Wirtschaftlichkeitsnachweis stellt nach ihrer Erfahrung einen Nachteil dar.

Bevor die Entscheidung zugunsten von ASV oder IV fällt, sollten Ärzte und MVZ sich Rat von erfahrenen Kollegen oder Institutionen suchen, empfiehlt die MVZ-Chefin.

Zudem sei die Anschaffung einer Online-Plattform zur Prozessoptimierung ratsam. Je besser die Zuständigkeiten in den Teams festgelegt sind, umso weniger Reibereien gebe es untereinander. Bei mehreren Teams, so Witt, sei die Einrichtung einer Sekretariatsstelle sinnvoll.

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