KV Niedersachsen

Ärztenetze werden großzügig gefördert

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Die KV Niedersachsen hat auf der Vertreterversammlung eine liberale Förderregelung für Praxisnetze beschlossen. Der Schritt erfolgt nicht uneigennützig.

Von Christian Beneker

HANNOVER. Geld für Praxisnetze - auch für solche in Gründung. Die KV Niedersachsen will mit einer großzügigen Förderungsregelung bei den Ärztenetzen einen Fuß in die Tür bekommen. Eigene Volumina für die Netze gibt es aber nicht.

Niedersachsens 43 Ärztenetze brauchen nicht die strengen KBV-Kriterien zu erfüllen, um von der KV Niedersachsen gefördert zu werden. Das hat die Vertreterversammlung bei ihrer Sitzung am 16. Februar beschlossen.

Danach sollen sogar auch Netze in Gründung aus dem Sicherstellungsfonds mit insgesamt einer Million Euro pro Jahr gefördert werden können.

"Es können bestehende Praxisnetze, Praxisnetze in Gründung und Netze gefördert werden, die die Anerkennung als Netz im Sinne des Paragrafen 87 b SGB V nach den Richtlinien der KBV anstreben beziehungsweise erworben haben und an denen ausschließlich Mitglieder der KVN beteiligt sind", heißt es in der Richtlinie.

Auf dem Weg zur Zertifizierung

Jedes Netz im Land kann nun höchstens 50.000 Euro im Jahr erhalten. Fließt das Geld, so kann es zum Beispiel für einen Moderator ausgegeben werden, für PCs oder eine IT-Beratung, so KV-Sprecher Detlef Haffke. Die Gründe für den niedersächsischen Weg sind:

Die wenigsten Ärztenetze im Land würden die kurz vor der Verabschiedung stehenden Kriterien der KBV erfüllen können. Die KVN spricht von höchstens fünf Netzen im Land, die derzeit dazu in der Lage wären.

"Wir wollen mit der Regelung die Netze auf den Weg zur Zertifizierung führen", sagt Haffke, "auch solche, die sich erst mit dem Gedanken tragen, ein Netz zu gründen." Für die KVN sei "die Vernetzung das Zukunftsthema schlechthin."

Die KVN will durch die liberalen Förderregeln bei Vertragsschluss zwischen Netzen und Kassen sowie bei der Abrechnung der Verträge früh einen Fuß in die Tür bekommen. Das geht aus den Antragsunterlagen hervor, die die KV von den Netzen fordert: Sie sollen unter anderem einen Maßnahmenplan enthalten, "aus dem sich ergibt, zu welchen Zeitpunkten die Kriterien der KBV-Richtlinien erfüllt werden, beziehungsweise deren Erfüllung angestrebt wird".

Desweiteren fordert die KV eine schriftliche Erklärung, dass das Netz "die KVN bei Versorgungsverträgen mit Kostenträgern" beteiligt, soweit dies gesetzlich möglich ist. Schließlich verlangt die KV eine schriftliche "Erklärung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der KVN."

Mit der Regelung verabschiedet sich die KV auch von einem Honorarvolumen eigens für die Ärztenetze. Paragraf 87b Absatz 2 SGB V hätte dazu die Möglichkeit eröffnet. Danach kann die KV "gesonderte Vergütungsregelungen für vernetzte Praxen auch als ein eigenes Honorarvolumen als Teil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen" vorsehen.

Fondregelung beschlossen

Doch ein eigenes Honorarvolumen für Netze schmälerte durch den Vorwegabzug die Gesamtvergütung, was den Vertragsärzten nicht schmecken dürfte. Zudem könnte ein Budget teurer kommen als der Zuschuss aus dem Sicherstellungsfonds.

"Tatsächlich ist nach dem Gesetzestext unklar, wie hoch ein Netz-Budget eigentlich sein müsste", sagt Haffke. Nun kommt auch das Geld des Sicherstellungsfonds aus den Taschen der Mitglieder, aber hier weiß man, was man gibt: eine Million Euro.

Diese Möglichkeit zogen die Vertreter vor und beschlossen die Fondsregelung mit großer Mehrheit.

Hausarzt Rainer Hennecke, Geschäftsführer des Ärztenetzes "elan" in Winsen an der Luhe, reagierte zurückhaltend auf den Beschluss der VV.

Die Interessengemeinschaft der norddeutschen Genossenschaften und Ärztenetze wolle gemeinsame Kriterien erarbeiten, "wie wir uns zu dem VV-Beschluss verhalten wollen."

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Verhaltener Applaus

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