Innovationsfonds

Motor für Praxisnetze?

In die Arztnetz-Szene kommt Bewegung. Das Versorgungsstärkungsgesetz bietet einige Ansätze, die Netze stärken könnten. Besondere Hoffnungen weckt der geplante Innovationsfonds.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

BERLIN. Neue Möglichkeiten für Selektivverträge, Innovationsfonds, Termin-Servicestellen, E-Health-Gesetz - für Praxisnetze bieten die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung im Gesundheitswesen etliche Chancen, ihre Kompetenzen in die Versorgung einzubringen und zusätzliche Erlösquellen zu erschließen.

Darauf hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich bei der 21. Netzkonferenz am Wochenende in Berlin hingewiesen. Die Konferenz wurde vom Biopharmaunternehmen UCB ausgerichtet.

Vor allem das Versorgungsstärkungsgesetz sei geeignet, Netzaktivitäten Vorschub zu leisten, so Hennrich, der Mitglied des Gesundheitsausschusses im Bundestag ist.

Der Innovationsfonds sei dazu gedacht, gute Versorgungsmodelle aufzuspüren, "die wir in Richtung Regelversorgung führen können", erläuterte Hennrich.

Verbesserung der Versorgungsstruktur

Dabei gehe es vor allem um eine Optimierung der sektorübergreifenden Versorgung und um eine Verbesserung der Versorgungsstruktur, etwa in strukturschwachen Gebieten, beim Medikationsmanagement oder über Projekte der Telemedizin. "Da spielen Ärztenetze eine große Rolle."

Auch Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), hob die Bedeutung des Innovationsfonds für die Weiterentwicklung der Versorgung hervor.

"Die Vernetzung verschiedener Leistungserbringer kann gerade in ländlichen Regionen ein effizienter Weg sein, die Versorgung auf einem hohen qualitativen Niveau sicherzustellen", sagte Hecken.

Projekte die Brüche in der Versorgung - intersektoral und auch innerhalb der Sektoren - überwinden helfen, sollten gefördert werden.

Die 300 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds seien mehr Geld als auf den ersten Blick gedacht, betonte der GBA-Vorsitzende. In den geförderten Projekten werde die Regelversorgung weiter über die GKV bezahlt, nur die zusätzlichen Kosten müssten durch den Fonds getragen werden.

Die Mittel des Fonds müssten allerdings ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden können, forderte Hecken - die Zeit, die Mittel im ersten Jahr sinnvoll zu verwenden, sei sonst zu knapp.

Antragsrecht für Arztnetze gefordert

Dr. Veit Wambach, Vorsitzender der Agentur deutscher Arztnetze, kündigte an, die Agentur werde sich mit fünf Projekten um Mittel aus dem Innovationsfonds bewerben. Er forderte ein Antragsrecht für Arztnetze, das bisher nicht im Gesetzentwurf vorgesehen ist.

Durch die vorgesehene Neuregelung der Selektivverträge (Paragraf 140 a SGB V) könnten Netzärzte jetzt wieder eher Versorgungsaufträge wahrnehmen. "Das ist unsere tägliche Arbeit - Unterschiede in Morbidität und Mortalität auszugleichen", so Wambach.

Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch die Klärung der Bereinigung, die die Benachteiligung der Ärzte in Selektivverträgen zurücknimmt.

Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbands, begrüßte, dass das Problem der Aufsicht, die bisher eine Amortisierung von Ausgaben für Selektivverträge innerhalb von zwölf Monaten gefordert hatte, mit dem Gesetz aufgehoben sei.

Das sei viel zu kurzfristig gedacht gewesen, so Deh, "es gibt fast nichts in der Wirtschaft, das sich innerhalb von zwölf Monaten amortisiert".

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von Medi Geno Deutschland und von Medi Baden-Württemberg, forderte, dass innerhalb eines Praxisnetzes auch MVZ betrieben werden dürfen.

"Die Netze müssen frei werdende Praxissitze übernehmen und sie - vorübergehend - mit angestellten Ärzten besetzen dürfen. Wenn das nicht möglich ist, verlieren wir die Sitze an Krankenhäuser und Kapitalgesellschaften", sagte Baumgärtner.

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