Medizinjuristin klärt auf
Wann Beteiligungen für Ärzte unproblematisch sind
Praxischefs dürfen sich finanziell an Unternehmungen nichtärztlicher Gesundheitsberufe oder an Healthcarefirmen beteiligen. Sie müssen dabei nur auf mögliche Konflikte mit Patienteninteressen achten.