ICD-Code macht Gesunde zu psychisch Kranken

KÖLN (iss). Für Narkosen und ähnliche Leistungen, die Zahnärzte aus dem vertragsärztlichen Bereich anfordern, sollte künftig grundsätzlich das Prinzip der Kostenerstattung gelten. Das fordern niedergelassene Anästhesisten.

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Die Forderung nach Kostenerstattung hat vor allem datenschutzrechtliche Gründe: Bei Patienten ab dem zwölften Lebensjahr werden Vollnarkosen bei einer Zahnarztbehandlung nur dann von den Kassen erstattet, wenn eine "schwere psychische Störung" vorliegt. Die Vertragsärzte müssen dann auch diese Diagnose nach ICD-10 codieren.

Einen Code etwa für "Zahnarztangst" gibt es bisher nicht, auch wenn der Patient allein aufgrund seiner Angst bei umfangreichen zahnärztlichen Eingriffen eine Vollnarkose braucht. "Der Code, der zur Verfügung steht, würde aus dem Patienten automatisch einen psychisch gestörten Menschen machen", sagt der Aachener Anästhesist Elmar Mertens, zuständig für den vertragsärztlichen Bereich im Berufsverband deutscher Anästhesisten. Ohne Code kann der Arzt die Leistung aber nicht abrechnen. Folge: "Hier werden Menschen für krank erklärt, die es gar nicht sind."

Über die Codierung kommt die psychiatrische Diagnose in die Krankenakte des Patienten. Das kann ihm später Schwierigkeiten bereiten, wenn er eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will oder eine andere Police, die an die Beantwortung von Gesundheitsfragen gebunden ist. Der Versicherte bekommt dann keine Deckung oder muss deutlich höhere Prämien bezahlen.

Werden die Narkosen bei den Niedergelassenen über das Kostenerstattungs-Prinzip abgerechnet, lassen sich solche Probleme nach Mertens Ansicht in Zukunft vermeiden. "Die Kasse muss dann darüber entscheiden, ob sie die Kosten für die Leistung übernimmt." Das sei nicht Sache des niedergelassenen Arztes und seiner codierten Diagnose, so Mertens.

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