Mehrwertvertrag bei Insulinanaloga nützt auch Ärzten

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Rund 75 Prozent aller Krankenkassen haben bereits einen Mehrwertvertrag zur Verordnung von Lantus® (Archivbild) abgeschlossen.

Rund 75 Prozent aller Krankenkassen haben bereits einen Mehrwertvertrag zur Verordnung von Lantus® (Archivbild) abgeschlossen.

© Sanofi-Aventis

FRANKFURT (HL). Große Verunsicherung herrscht derzeit bei vielen Ärzten, die langwirksame Insulinanaloga verordnen wollen. Das berichtet Sanofi-Aventis und weist darauf hin, dass die inzwischen mit mehr als 120 Kassen abgeschlossenen Mehrwertverträge für Insulin Glargin (Lantus®) bewirken, dass das Antidiabetikum weiterhin von den Kassen bezahlt wird und dass für Ärzte ein Regressrisiko aus Kostengründen ausgeschlossen ist. Die Liste der Kassen findet sich unter www.sanofi-aventis.de.

Hintergrund: Im März hatte der Bundesausschuss beschlossen, dass langwirkende Insulinanaloga nicht zu Lasten der Kassen verordnet werden können, wenn sie im Vergleich zu Humaninsulin Mehrkosten verursachen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte diesen Beschluss gebilligt - zugleich aber den Krankenkassen einen Spielraum eröffnet: In Mehrwertverträgen mit den Herstellern können sie die Wirtschaftlichkeit sicherstellen. Die Folge: Das langwirksame Analogon bleibt verordnungsfähig, und für den Arzt entsteht kein Regressrisiko.

Das sei bewusst als Anreiz für Ärzte vom Gesetzgeber so gestaltet worden, bestätigt Franz Knieps, der als ehemaliger Leiter der Abteilung Krankenversicherung an dieser Regelung mitgewirkt hat. Mit neuen Vertragstypen habe man Vielfalt und Wettbewerb erproben wollen. Das ist unverändert gültig: "Das BMG kann da nur an Kassen und Unternehmen appellieren, solche Vertragsmöglichkeiten zu nutzen", sagte Stefan Kapferer, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium jüngst in einem Interview der "Ärzte Zeitung".

Dies ist aber offenbar bei längst nicht allen Ärzten hinreichend bekannt. So berichtet Sanofi-Aventis von täglich rund 200 Anrufen verunsicherter Ärzte. Möglicherweise ist dies nur die Spitze des Eisbergs. Manche Ärzte schicken ihre Patienten auch mit einem Formular zur Kasse, um sich Regressfreiheit zusichern zu lassen. Bei Existenz eines Mehrwertvertrags ist dies unsinnig.

Bei einer Substitution auf ein Humaninsulin ist der Arzt zu besonderer Sorgfalt und Aufklärung des Patienten verpflichtet - vor allem über die Risiken in der Umstellungsphase. Darauf macht der Medizinrechtler Claus Burgardt aufmerksam.

Lesen Sie dazu auch: GBA-Beschluss zu Glitazonen: "Eine Fehlentscheidung"

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