Koalition will Datentransfer in Selektivverträgen neu regeln

Ärzte sollen Patientendaten austauschen dürfen.

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BERLIN (fst). Union und FDP wollen das Thema Datentransfer bei Hausarzt-, Facharzt- oder Integrations-Verträgen auf eine eindeutige Rechtsgrundlage stellen.

In einem Änderungsantrag zum geplanten Infektionsschutzgesetz, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt, regeln die Regierungskoalitionäre den Datentransfer in einem neuen Paragrafen 295a SGB V. Dieser befugt Ärzte ausdrücklich, Patientendaten im Rahmen von Verträgen nach Paragraf 73b, 73c und 140a SGB V "an den Vertragspartner auf Leistungserbringerseite" zu übermitteln.

Das wäre im Fall der Hausarztverträge zum Beispiel die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft. Der Vertragspartner wiederum darf eine andere Stelle mit "der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Abrechnung (...) erforderlichen personenbezogenen Daten beauftragen", heißt es im Antrag.

Selektivverträge dienen dem Gemeinwohl

Voraussetzung sei, dass der Versicherte "umfassend über die vorgesehene Datenübermittlung informiert worden ist und mit der Einwilligung in die Teilnahme zugleich in die damit verbundene Datenübermittlung schriftlich eingewilligt hat".

In der Begründung heißt es, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen stehe das Allgemeininteresse an der Umsetzung der besonderen Versorgungsformen gegenüber. Selektivverträge "dienen der Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung und damit auch dem Gemeinwohl".

Überprüfung der Hausarztverträge

Mit dieser Regelung will Schwarz-Gelb die jahrelange Hängepartie um den Datentransfer an private Abrechnungsstellen beenden. Sie ist nötig, weil die Übergangsregelung in Paragraf 295 ausdrücklich bis Ende Juni 2011 befristet ist. Die Erlaubnis zum Datentransfer war im Frühjahr 2010 mit Wirkung zum 1. Juli gegen den Widerstand der KBV um ein Jahr verlängert worden.

Ausdrücklich heißt es im Änderungsantrag, auch diese neue Vorschrift sei Gegenstand der grundsätzlichen Überprüfung von Hausarztverträgen. Diese haben sich Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag für 2012 vorgenommen.

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