Arztsoftware

Anbieter müssen ASV abbilden

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BERLIN. Ab Januar 2016 soll die Abrechnung von Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) über die Praxisverwaltungssysteme möglich sein, das meldet die KBV. Die Softwarehersteller seien verpflichtet, entsprechende Vorgaben in ihren Produkten umzusetzen.

Darauf hätten sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Man habe dazu auch die Abrechnungsvereinbarung für die ASV entsprechend angepasst.

Die Umsetzung ist Teil der Zertifizierung der Arztsoftwaresysteme. Bereits Ende September habe man die Hersteller informiert, so die KBV.

Die Vorgaben sollen mit dem Update zum ersten Quartal 2016 umgesetzt werden. (reh)

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