Gesundheitskarte

Jetzt muss das Schiedsamt entscheiden

Wer zahlt die Zeche für die Telematikinfrastruktur (TI)? Für Vertragsärzte gibt es hier weiterhin keine Klarheit. Jetzt muss das Bundesschiedsamt entscheiden.

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BERLIN. Wer zahlt die Zeche für die Telematikinfrastruktur (TI) und vor allem für den bundesweiten Rollout, der noch im Juli starten soll? Für Vertragsärzte gibt es hier weiterhin keine Klarheit. Wie die KBV berichtet, sind die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zur Finanzierung der Erstausstattung der Praxen gescheitert.

Nun muss das Bundesschiedsamt entscheiden. Denn eigentlich hätten sich KBV und Kassen bis Ende März einigen müssen, damit der ohnehin schon verschobene Rollout der TI diesen Sommer auch tatsächlich beginnen kann.

Strittig sind laut KBV vor allem die Kosten für den Konnektor – das Zugangsgerät zur Datenautobahn der Gesundheitskarte und damit Herzstück der TI. Aber auch über die Finanzierung der Kartenlesegeräte, die vor dem bundesweiten Rollout weitestgehend in den Praxen ausgetauscht werden müssen, sowie über die Kosten für die Installation der Technik in den Praxen gab es keine Einigung.

„Genau das wäre passiert"

„Die Ärzte und Psychotherapeuten dürfen nicht auf einem Teil der Ausgaben sitzenbleiben“, forderte KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel. „Genau das wäre passiert, wenn die KBV dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt hätte“, so Kriedel weiter.

Das Schiedsverfahren wurde bereits eröffnet. Daher wird eine Entscheidung noch für Ende April erwartet. Der GKV-Spitzenverband wollte sich weder zu den Verhandlungen noch zum Schiedsverfahren äußern. Laut KBV weigern sich die Kassen, die vollen Kosten für den Konnektor zu übernehmen – zumindest für das Gerät, das bereits in diesem Jahr zur Verfügung steht und in der Testregion Nordwest zum Einsatz kommt.

Stattdessen würden sie sich an dem niedrigeren Preis eines Modells, das frühestens ab 2018 bereit steht, orientieren. „Wenn sich die Preise verändern, können wir gern neu verhandeln. Doch solange davon auszugehen ist, dass in 2017 nur ein Konnektor verfügbar sein wird, müssen die Krankenkassen auch den Preis für dieses Gerät zahlen“, so Kriedel.

Uneinig seien sich beide Parteien auch bei der Frage, wer Anspruch auf ein mobiles Kartenlesegerät hat. Und wie viele Geräte sich die Praxen letztlich fördern lassen können. (reh)

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