Digitales Muster 10

Aufträge ans Labor ab Juli digital möglich

Es wird nicht nur über Digitalisierung geredet, sondern es gibt auch konkrete Fortschritte. So wird die digitale Beauftragung von Fachlaboren pünktlich am 1. Juli starten. Nun müssen nur noch die Laborzuweiser mitspielen, vor allem die Hausärzte.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Laborauftrag: Bisher gibt es die Formulare nur auf Papier oder per Blankoformulardruck. Ab 1. Juli gibt es auch eine digitale Version.

Laborauftrag: Bisher gibt es die Formulare nur auf Papier oder per Blankoformulardruck. Ab 1. Juli gibt es auch eine digitale Version.

© Henrik Dolle / fotolia.com

BERLIN. Wer wissen will, was konkret hinter dem Wort Medienbruch steht, der sollte einmal in den Auftragseingang eines medizinischen Großlabors gehen. Jeden Tag laufen dort Hunderte, wenn nicht Tausende von Aufträgen der zuweisenden Praxen ein – alle per Formular, Muster 10 (Laborauftrag) oder Muster 10A (Auftrag an die Laborgemeinschaft).

Der Aufwand, der im Labor betrieben wird, um die Aufträge für die Weiterverarbeitung zu digitalisieren, ist gewaltig. Mit Scannern und Barcodelesern werden die Formulare so erfasst, dass die Aufträge maschinell weiter verarbeitbar sind. Das Ergebnis muss zudem kontrolliert werden, da nicht jedes Formular sauber genug ausgefüllt ist. Der Aufwand in der Nachbearbeitung ist erheblich.

Pünktliche Umsetzung

Zum 1. Juli ändert sich das, beziehungsweise es könnte sich ändern. "Die Labordatenkommunikation bekommt einen E-Health-Schub", meldete die KV Telematik GmbH Mitte der vergangenen Woche (wir berichteten). Der geplante und bereits Anfang des Jahres angekündigte Termin wird damit eingehalten. Ärzte könnten über digitale Muster 10 und Muster 10A Laborbeauftragungen erstellen und über den sicheren Kommunikationsdienst KV-Connect elektronisch verschlüsselt versenden. Für das Muster 10, das auch in der Papierversion eine Unterschrift des Arztes benötigt, muss zudem eine digitale Signatur mit dem E-Arztausweis erstellt werden. Für das Muster 10A ist die digitale Signatur nicht nötig, weil auch das Formular auf Papier, das an die Laborgemeinschaft geht, keine Unterschrift bekommt.

Freiwillige Nutzung

Die Nutzung der digitalen Formulare ist für die Ärzte freiwillig. Ob es tatsächlich einen Schub in der Digitalisierung durch die Laborbeauftragung geben wird, hängt also vor allem davon ab, ob die Ärzte den E-Arztausweis für die Signatur vorhalten – bisher sind die Zahlen ausgegebener E-Ausweise noch sehr überschaubar. "Die Labore gehen derzeit aktiv auf ihre Zuweiser zu, damit sie den E-Heilberufeausweis beantragen", berichtet Volker Dentel, Leiter Anwendung und Support bei der KV Telematik GmbH. Die Vermeidung des Medienbruchs würde die Laborüberweisung sicherer machen, wenn zusätzlich der neue Standard LDT 3.0 für die Kommunikation mit dem Labor genutzt wird, können zudem zusätzliche Informationen übermittelt werden. Schon im Januar hatte der Berufsverband Deutscher Laborärzte kommentiert, der digitale Laborauftrag bedeute einen "Durchbruch, der eine neue Welt diagnostischer Effizienz öffnet".

Arztausweis zur Hälfte finanziert

Die Finanzierungsvereinbarung zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband sieht vor, die Kosten für den E-Heilberufeausweis den Ärzten hälftig zu erstatten. Da der Ausweis später auch für andere Anwendungen mit der Gesundheitskarte genutzt werden muss, könnte in den kommenden zwölf Monaten der digitale Laborauftrag zu einer echten Massenanwendung im Gesundheitswesen werden, weil der Versand des Laborauftrags direkt aus der Praxissoftware heraus für die Anwender auch unkompliziert werden dürfte.

Weitere Voraussetzung dafür ist allerdings, dass auch die Praxissoftware-Hersteller entsprechende Module den Anwendern zur Verfügung stellen. Erste Hersteller von Softwaresystemen bieten das auch bereits an, meldet die KV Telematik. Die ersten Audit-Urkunden seien an die Unternehmen DGN GmbH und Mediaform überreicht worden. Wie das Deutsche Gesundheitsnetz Ende vergangener Woche gemeldet hat, können damit Ärzte, die mit den Programmen Quincy (Frey ADV), InterARZT (InterData) und S3 (S3 Praxiscomputer) arbeiten, direkt in die digitale Laborbeauftragung einsteigen, wenn sie die GUSbox für den Datentransport einsetzen. Die Zulassung für die Systeme liegt vor. Wann weitere Softwareanbieter nachziehen, war am Freitag nicht zu erfahren.

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