TI
Förderpauschalen gibt es über die KV
Die Kosten für die Anbindung an die Datenautobahn im Gesundheitswesen müssen die Praxen nicht selbst tragen. KBV und Krankenkassen haben hierzu eine Finanzierungsvereinbarung getroffen. Die Praxen werden allerdings erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten erstmalig durchführen, gefördert. Die Pauschalen gibt es über die jeweilige KV, entweder automatisch mit der Abrechnung, oder der Arzt stellt, wenn er alle Voraussetzungen erfüllt, einen Antrag bei seiner KV.
Die Erstausstattungspauschale deckt die Kosten für den Konnektor und das Kartenterminal ab. Sie beträgt in diesem Quartal noch 2793 Euro. In den zwei Folgequartalen wird sie um jeweils zehn Prozent abgesenkt; die Pauschale liegt damit im ersten Quartal 2018 nur noch bei 2557 Euro und im zweiten Quartal 2018 bei 2344,98 Euro.
Ab dem dritten Quartal 2018 sind es dann nur noch 1155 Euro. Größere Praxen haben Anspruch auf bis zu drei Kartenleser, je weiterem Kartenleser erhalten sie zusätzlich 435 Euro. Zusätzlich gibt es unter anderem eine TI-Starterpauschale von einmalig 900 Euro für die Installation und Anbindung an die Telematikinfrastruktur sowie eine Betriebskostenpauschale. (reh)