Digitalisierung

Einsatz digitaler Überweisungen erweitert

Ab 1. April 2018 haben Ärzte mehr Möglichkeiten, digitale Überweisungen auszustellen.

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BERLIN. Möchte ein Arzt zum Beispiel EKG-Langzeit-Daten von einem Kollegen auswerten lassen, darf er ab 1. April 2018 die Überweisung dafür auch digital ausstellen und versenden. Ebenso ist es ab dem zweiten Quartal erlaubt, Daten für ein geriatrisches Assessment mit dem digitalen Muster 6 an den überweisungsannehmenden Arzt papierlos zu übersenden, wie die KBV mitteilt.

Das digitale Muster 6 darf auch für Überweisungen vom Chirurgen zum Pathologen verwendet werden, nennt die KBV ein weiteres Anwendungsbeispiel. Der Einsatz des digitalen Musters kommt immer dann infrage, wenn beim überweisungsnehmenden Arzt kein Kontakt mit dem Patienten erforderlich ist. Bislang sind per Formular 6 nur digitale Überweisungen zum radiologischen Telekonsil möglich.

Mit Labordaten gestartet

Seit 1. Juli 2017 dürfen Ärzte bereits Laborüberweisungen über das digitale Muster 10 übermitteln. Ebenso darf die Anforderung für Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften mit dem digitalen Muster 10a papierlos erfolgen.

Auf die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten digitaler Vordrucke haben sich KBV und GKV-Spitzenverband jetzt geeinigt.

Voraussetzung für die Online-Übermittlung der digitalen Vordrucke Muster 10 und Muster 6 ist unter anderem ein elektronischer Heilberufsausweis (HBA) für eine digitale Signatur. Dieser muss bei den Ärztekammern beantragt werden. Beim digitalen Muster 10a entfällt diese Anforderung. Außerdem ist ein sicherer Übertragungsweg mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in einer sicheren Infrastruktur erforderlich.

Gerade die digitale Übertragung von Laborüberweisungen hat im vorigen Jahr immer mehr Zuspruch gefunden. Große Labore auf der einen und große Praxen auf der anderen Seite profitieren von der schnellen und sicheren Datenübertragung, so Helena Dreznjak, KV Telematik GmbH.

Muster im PVS aktivieren

Praxen, die über KV SafeNet und KV-Connect verfügen sowie Inhaber eines HBA sind, haben die Möglichkeit, die neuen digitalen Anwendungen zu nutzen. Voraussetzung ist, erläutert Dreznjak, dass sowohl die Übersender der digitalen Überweisungen als auch die Empfänger die digitalen Muster in ihren Praxisverwaltungssysteme (PVS) aktiviert haben.

Übrigens gilt: Praxen, die an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sind, können auch KV-Connect nutzen. Für den Anschluss an die TI erhalten Ärzte einen Praxisausweis (auch SMC-B genannt), der nicht identisch mit dem oben erwähnten HBA ist.

Je mehr Praxen an die TI angeschlossen sind, desto größer wird sicher auch das Interesse an dem Einsatz digitaler Anwendungen sein. Davon ist die KV Telematik GmbH überzeugt. (ato)

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