Licht und Schatten für Steuerzahler in 2009

Auch 2009 heißt es wieder: neues Jahr, neue Steuerregeln. Doch dieses Mal hält der Staat für seine Bürger auch Steuergeschenke parat.

Von Thomas Hammer Veröffentlicht:

Neben den weithin bekannten Neuregelungen wie der Einführung der Abgeltungsteuer für Kapitalerträge, der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen Rückkehr der Pendlerpauschale bei Kurzstrecken oder den Steuererleichterungen, die im Zuge der Konkunkturpakete etwa beim Kauf von Neuwagen gewährt werden, gibt es weitere Änderungen, die für niedergelassene Ärzte relevant sind.

  • Abschreibung: Zum Jahreswechsel wurde die erst im Vorjahr abgeschaffte degressive Abschreibung in Höhe von 25 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt. Für Güter, die ab dem 1. Januar 2009 angeschafft worden sind, kann nun wahlweise die herkömmliche lineare oder die degressive Abschreibung in Anspruch genommen werden. Vorteil der degressiven Variante ist, dass durch den erhöhten Abschreibungssatz in der Anfangsperiode die Steuerlast reduziert und damit die Liquidität verbessert werden kann. Allerdings ist die Regelung von vornherein befristet und gilt nur für Investitionen, die bis zum 31. Dezember 2010 realisiert werden.
  • Gesundheitskurse für Mitarbeiter: Zum interessanten Thema in Arztpraxen dürfte eine Neuerung werden, nach der jeder Mitarbeiter jährlich 500 Euro sozialabgaben- und steuerfrei erhalten kann, wenn das Geld für gesundheitserhaltende Maßnahmen ausgegeben wird. Das können beispielsweise Rückenschulkurse, Nichtraucher-Trainings oder Ernährungsseminare sein, die sowohl intern wie auch extern - beispielsweise bei Krankenkassen - durchgeführt werden können. Nicht begünstigt werden hingegen allgemeine Sportaktivitäten wie etwa die Gebühren für Fitnessstudios oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Für Arbeitgeber eröffnet sich damit eine weitere Möglichkeit, mit der Zuwendung von Sachleistungen Mitarbeiter zu motivieren und gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben zu sparen.
  • Zeitwertkonten: Bei Zeitwertkonten wurden zum Jahreswechsel die steuerlichen Rahmenbedingungen präzisiert. Guthaben sind erst zu versteuern, wenn sie ausgezahlt werden. Das hat zur Folge, dass Wertguthaben beim Jobwechsel auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden können, ohne dass der Arbeitnehmer den Gegenwert als Einkommen versteuern muss.
  • Schulgeld: Auch im privaten Bereich gibt es eine erweiterte Steuersparmöglichkeit. So hat der Gesetzgeber die Höchstgrenze für die Absetzbarkeit von Schulgeld für Privatschulen deutlich erhöht: Im Rahmen der Sonderausgaben konnten bislang 30 Prozent des Schulgeldes, maximal jedoch 3000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Diese Obergrenze wird nun ab 2009 auf 5000 Euro angehoben. Im Gegensatz zur alten Regelung fallen darunter auch Schulgeldzahlungen an berufsbildende Ergänzungsschulen.
  • Erbschaftsteuer: Deutlich erhöht wurden bei der Erbschaftsteuer die Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad um 63 bis 284 Prozent angehoben wurden. Ehepartner können nun 500 000 Euro steuerfrei erben, Kinder 400 000 Euro und Enkel 200 000 Euro.
  • Lebensversicherung: Wegfallen soll hingegen das steuerliche Privileg für ein bislang beliebtes Kapitalanlagemodell: Um die Vorteile der hälftigen Gewinnbesteuerung zu nutzen, haben viele Anleger eine kapitalbildende Lebensversicherung mit minimalem Todesfallschutz abgeschlossen, die letztlich eine Vermögensverwaltung im Versicherungsmantel darstellt. Seit Beginn dieses Jahres werden solche Verträge vom Finanzamt nicht mehr als Lebensversicherungssparpläne anerkannt, sondern als reine Kapitalanlage eingestuft. Sie unterliegen damit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent.
  • Steuerstrafe: Deutlich verschärft wurden die Strafmaßnahmen für Steuersünder - allerdings nicht von Bundestag und Bundesrat, sondern vom Bundesgerichtshof (BGH) in einem einschlägigen Urteil. Gemäß dem Richterspruch vom vergangenen Dezember müssen Steuersünder mit drakonischen Maßnahmen rechnen: So wurde ein Unternehmer, der Schwarzarbeiter beschäftigte und damit Steuern und Sozialversicherungsabgaben in Höhe von einer Million Euro hinterzog, zu einem Jahr und elf Monaten Haft verurteilt.

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