Praxisbesonderheiten - das verlangen die KVen
Praxisbesonderheiten können Ärzte nicht nur in der Wirtschaftlichkeitsprüfung geltend machen, sondern auch bei ihren Regelleistungsvolumina (RLV). Die Voraussetzungen dafür waren zunächst sehr strikt. Viele KVen haben die Anforderungen zurückgeschraubt.