38 Praxen in Bayern beantragen Kurzarbeitergeld

MÜNCHEN(sto/juk/dpa). Im Landkreis Rosenheim haben 38 Facharztpraxen bei der örtlichen Zweigstelle der Bundesagentur für Arbeit Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt. Heftige Kritik ist die Folge.

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Begründet wurden die Anträge auf Kurzarbeitergeld mit der Honorarreform, die zu massiven Einnahmeverlusten führen werde, sodass der Praxisbetrieb auf Dauer nicht mehr aufrechterhalten werden könne. Während der Vorsitzende des Facharztvereins Rosenheim, Dr. Dolf Hufnagl, die Aktion als Erfolg bezeichnete, kritisierte die Gewerkschaft Verdi das Vorgehen der Praxen als Missbrauch des Kurzarbeitergeldes. Der BKK Landesverband bezeichnete die Anträge als "eine Verhöhnung der Patienten, die auf dieses Geld tatsächlich angewiesen sind".

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hatte bereits vor einiger Zeit ihre Mitglieder mit einem Merkblatt darüber informiert, wann und wie Kurzarbeit für Praxismitarbeiterinnen beantragt werden kann. Auf der Internetseite der KV können sich Praxischefs unter anderem ein Bestätigungsschreiben zur Vorlage bei der Arbeitsagentur ausdrucken.

Der Inhalt, unterschrieben von KV-Chef Dr. Axel Munte, lautet folgendermaßen: "Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gerne bestätigen wir Ihnen zur Vorlage bei der zuständigen Agentur für Arbeit Folgendes: Gesetzliche Vorgaben haben für die niedergelassenen Fachärzte eine angespannte Honorarsituation zur Folge. Die zugewiesenen Regelleistungsvolumina lassen erhebliche Umatzverluste vieler Praxen erwarten. Aufgrund der finanziellen Einschnitte wird in zahlreichen Praxen Kurzarbeit nicht zu umgehen sein."

BKK sieht tatsächlich bedürftige Angestellte verhöhnt.

Nicht nur die KV Bayerns, sondern auch der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hatte im März darauf hingewiesen, dass auch Arztpraxen Kurzarbeitergeld beantragen können. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Praxis von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, und der Arbeitsausfall voraussichtlich nur vorübergehend ist.

Als Beispiel hatte der BFB eine Arztpraxis genannt, in der die Nachfrage nach IGeL oder der Anteil der Privatpatienten über einen längeren Zeitraum konjunkturbedingt zurückgeht (wir berichteten).

Mit Hilfe der Kurzarbeit soll es Betrieben ermöglich werden, Entlassungen von Mitarbeitern zu vermeiden. Der Verdienstausfall, der Angestellten durch die Reduzierung der Arbeitszeit entsteht, wird durch den Bezug von Kurzarbeitergeld in gewisser Höhe ausgeglichen. Erst vergangene Woche hat das Kabinett, beschlossen, die Bezugszeit für Kurzarbeitergeld von 18 auf 24 Monate zu verlängern.

Im März bezogen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) 1,1 Millionen Menschen in Deutschland das Kurzarbeitergeld. Im Mai haben nach ersten Hochrechnungen der BA knapp 14 000 Betriebe für 270 000 bis 290 000 Mitarbeiter angemeldet.

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