Schadenersatz wegen Altersgrenze?

LUXEMBURG (mwo). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat jetzt über die bis vor Kurzem gültige Altersgrenze für Ärzte und Zahnärzte verhandelt. Eine Zahnärztin aus Nordrhein-Westfalen machte geltend, die Altersgrenze sei eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters gewesen und habe daher gegen europäisches Recht verstoßen.

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Ein Urteil zur Altersgrenze ist erst im kommenden Jahr zu erwarten. Die Altersgrenze von 68 Jahren war mit dem Gesundheitsstrukturgesetz 1993 eingeführt worden. Der Gesetzgeber hatte dies mit der Überversorgung und einer damit verbundenen Ausgabensteigerung begründet. Die Überversorgung allein durch Zulassungsbeschränkungen abzubauen, gehe einseitig zu Lasten junger Ärzte.

Das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht hatten die Altersgrenze für Ärzte und Zahnärzte bestätigt. 2007 wurde die Zulassungsbeschränkung für Vertragszahnärzte aufgehoben, weil sich die Überversorgung hier erledigt habe; die Altersgrenze blieb jedoch auch für Zahnärzte bis Oktober 2008 bestehen.

Die klagende Zahnärztin wurde 1974 zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen. Die Zulassung endete wegen Erreichens der Altersgrenze Ende Juni 2007.

Ihr Widerspruch blieb erfolglos, ihre Klage legte das Sozialgericht Dortmund dem EuGH vor. Dort meinte die Bundesregierung, die Klage sei unzulässig: Nach neuem Recht könne die Zahnärztin ja wieder eine Zulassung erlangen. Zudem sei die Altersgrenze zum Schutz der Patienten gerechtfertigt gewesen.

Die Europäische Kommission unterstützte dagegen die Position der klagenden Zahnärztin. Im Falle eines Sieges könnte die Zahnärztin gegebenenfalls Schadenersatz für das erfahrene Unrecht verlangen.

Ärzte und Zahnärzte, die noch ein Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen ihren Zwangsruhestand laufen haben, können Kosten und Nerven sparen, indem sie vorschlagen, ihr Verfahren bis zur Verkündung des Urteils in Luxemburg ruhen zu lassen.

Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof, Az.: C-341/08

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Hoffnung auf Schadenersatz

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