Gericht bremst Zulassung nach 116 b
DRESDEN (ger). Die Zulassung von Kliniken zur ambulanten Versorgung bei speziellen Leistungen gemäß Paragraf 116 b beschäftigt weiter die Gerichte. Nun hat das Sozialgericht Dresden einem niedergelassenen Vertragsarzt einstweiligen Rechtsschutz gewährt. Das heißt, der Zulassungsbescheid der Klinik wird zumindest vorläufig nicht wirksam.