GOÄ-Rechnungen liegen selten unter 2,3-fachen Satz
KÖLN (iss). Niedergelassene Ärzte rechnen bei der Privatliquidation nur in Ausnahmefällen unterhalb des 2,3-fachen Satzes der Gebührenordnung für Ärzte ab. Im Jahr 2007 lag der Multiplikator lediglich in 6,60 Prozent aller Privatrechnungen unterhalb des Regelhöchstsatzes.