40.000 statt 400.000 Euro - Sozialgericht verhalf Arzt zu Mini-Regress

Ärzten, denen ein fünf- oder sechsstelliger Regress droht, sollten sich wehren. Es koste zwar viel Zeit und Energie - sagt ein Hausarzt - aber es lohne sich. Von den einst angedrohten 400 000 Euro zahlt er nur 40 000 Euro.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Bei Regressen schont der Gang vor Gericht oft das Vermögen der Ärzte. © bilderbox / fotolia.com

Bei Regressen schont der Gang vor Gericht oft das Vermögen der Ärzte. © bilderbox / fotolia.com

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"Mit einem Regress von 400 000 Euro wäre ich platt gewesen", und das glaubt man Dr. Felix Krabetz - auch ohne die finanzielle Situation seiner Gemeinschaftspraxis zu kennen. Letzlich werde es wohl - nach einem Kampf von fünf Jahren und angesammelten Unterlagen, die in 30 Ordner passen - auf ein Zehntel dieser Summer herauslaufen.

Als der Facharzt für innere Medizin vors Sozialgericht zog, hatte sich der einst angedrohte 400 000-Euro-Regress bereits auf 198 000 Euro reduziert. Auch noch zu viel für die hausärztlich tätige Gemeinschaftspraxis, in der noch eine Allgemeinärztin arbeitet. Aber das erste ausgehandelte Verfahren lässt hoffen: "Nach der Rechtsprechung und der Entscheidung des Sozialgerichts dürften rund 40 000 Euro übrig bleiben", sagt Krabetz.

Jahre lang der falschen Fachgruppe zugeordnet

Aber der Ärger ist groß: Als hausärztlich tätiger Internist wurde er einfach mal eben so bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu Arznei- und Heilmitteln in die falsche Fachgruppe einsortiert. Er und seine Kollegin wurden jahrelang unter der Fachgruppe der Internisten und nur zu 20 Prozent unter der Gruppe der Allgemeinärzte geführt. "Zum Beispiel wurden wir bei der Verschreibung von Krankengymnastik mit Gastroenterologen und Kardiologen verglichen." Wie wichtig es ist, sich im Falle eines Regresses Akteneinsicht zu verschaffen, zeigt noch ein anderes Beispiel: Der Gemeinschaftspraxis wurden Rezepte von anderen Ärzten zugeordnet und Verordnungen aus vorherigen Quartalen noch einmal angerechnet.

Immerhin gab es nach drei Jahren Argumentation vor dem Beschwerdeausschuss den ersten kleinen Erfolg für die Ärzte im pfälzischen Kirchheim. Sie wurden endlich den Allgemeinärzten zugeordnet.

Doch die Kirchheimer Ärzte kämpfen wie viele andere Praxen auch damit, dass sie als Allgemeinärzte im Prinzip eine ganze Palette an fachfremden Medikamenten verordnen müssen. "Wir haben viele Verordnungen in den Bereichen Psychopharmaka, Gastroenterologie oder etwa bei den Urologika", berichtet Krabetz. Das liegt auch daran, dass die Ärzte in einer ländlichen Region praktizieren. Und daran, dass viele Patienten aus der Klinik mit einer Medikation kämen, die die Praxis erst einmal weiter verordnen müsse. Wenn eine betagte Rentnerin acht Tabletten brauche, müsse sie eigentlich jedes Quartal zu vier verschiedenen Ärzten gehen, so Krabetz, gerade im ländlichen Bereich sei das aber nicht möglich - und der Seniorin eigentlich auch nicht zuzumuten.

Seit dem Regress sieht sich Krabetz allerdings gezwungen, viele Patienten wieder zurück zu den Fachärzten zu schicken. Was das Problem -das weiß Krabetz - allerhöchstens verschiebt, denn so geraten die Fachärzte schneller in den Regress. Was Krabetz dabei nicht versteht: "Die Kassen müssen es ja trotzdem zahlen." Und im Prinzip entstehen so eher noch Mehrkosten.

Regresse kosten den Arzt zehn Stunden pro Woche

Doch die Arzneimittel sind nur eine Sorge der Gemeinschaftspraxis. Da Krabetz die Zusatzbezeichnung Sportmedizin hat und Sportvereine betreut, liegen die Verordnungen für Krankengymnastik eher im Bereich der Orthopäden. Nur: Die Sportmedizin wurde ihm nicht als Praxisbesonderheit anerkannt. Die Patienten in der Region mit Sportverletzungen kommen aber natürlich in die Praxis.

Bei all dem Ärger rät Krabetz dennoch jedem Arzt, gegen Regresse anzugehen - obwohl er zehn Stunden pro Woche in Sachen Regresse aus den Prüfquartalen 3/2000 bis 2/2005 unterwegs ist. Und das zerre schon an ihm. "Meine Schwester, die Kinderärztin ist, hat gesagt, sie will in die Schweiz, als sie gehört hat, was ich durchmache", so Krabetz. Aber hätte er sich nicht gerührt, hätte er die 400 000 Euro zahlen müssen. Und der Gang nur vor den Beschwerdeausschuss hatte eben auch nicht den gewünschten Erfolg gebracht.

Dabei ärgert den Arzt, dass er vorm Beschwerdeausschuss gerade einmal fünf Minuten hatte, um seinen Fall darzulegen. Krabetz: "Da sitzen drei Vertreter von der Kasse, einer von der KV, drei Kollegen, ein Prüfarzt und der Protokollant. Dann werden 15 Prüfungen am Nachmittag abgehalten. Der Prüfarzt bringt in fünf Minuten sein Statement vor, ich habe fünf Minuten, um dagegen zu argumentieren und dann entscheiden die drei ärztlichen Kollegen mit, die vorher gar nicht mit dem Fall betraut waren. Der Prüfarzt aber entscheidet gar nicht mit."

Dass es sich lohnt, sich zu wehren, bestätigt auch die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner. "Von 180 000 auf 25 000 Euro, von 60 000 Euro auf null, das ist möglich. Aber der Arzt braucht eine wirklich gute Begründung", erklärt sie. Dazu gehöre eine gute Vorbereitung, bei der vor allem auch die Praxis-EDV eine wichtige Stütze sein könne. Um die Behauptungen des Beschwerdeausschusses widerlegen zu können, benötige man nämlich die Daten der einzelnen Verordnungen, ein gutes Computersystem könne dem Arzt diese Informationen liefern. Und wenn es der Beschwerdeausschuss nicht einsehe, dann bleibe der Weg vor Gericht.

Genau diesen hat auch Krabetz letztlich gewählt. Ende 2008 zog er vor Gericht, ein Verfahren über einen 40 000-Euro-Arzneiregress sei bereits entschieden - hier habe er noch rund 8000 Euro zu zahlen - drei ruhten derzeit. Aber die Richter hatten sich größtenteils auf die Seite der Praxis geschlagen. "Das Gericht hat ganz klar festgestellt, dass hausärztlich tätige Internisten natürlich mehr verordnen als fachärztliche Internisten."

Lesen Sie dazu auch: 1,2 Millionen Euro Regress - für einen Arzt Am Sonntag könnte für eine der größten Arztpraxen Schluss sein 40 000 statt 400 000 Euro: Arzt geht gegen Regress vor

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