Gastbeitrag

Beim Praxisgewinn scheiden sich die Geister

Der aktuelle Gehaltsreport, den "Focus" am Montag veröffentlicht hat, zeigt es einmal mehr: Beim Arzteinkommen werden immer wieder Äpfel mit Birnen verglichen. Gastautor Otto Henker bringt Licht ins Dunkel.

Von Otto Henker Veröffentlicht:
Das große Geld können Ärzte im GKV-Bereich kaum noch verdienen.

Das große Geld können Ärzte im GKV-Bereich kaum noch verdienen.

© Andreas Haertle / fotolia.com

Oberärzte im Schnitt 130.000 Euro jährlich, Chefärzte 257.000 Euro, niedergelassene fachärztliche Internisten 225.000 Euro im Westen, 206.000 Euro im Osten, hausärztliche Internisten 110.000 Euro im Westen und unter 100.000 Euro im Osten.

So zählt "Focus" im Gehaltsreport die ärztlichen Einkommen auf und kommt zu dem Schluss: "Den meisten dürften diese Einkünfte für ein komfortables Leben ausreichen."

Also Ärzte verdienen genug oder gar zu viel - und jammern auf hohem Niveau? Fakt ist, dass auch "Focus" einmal mehr Äpfel mit Birnen vergleicht: den Gewinn vor Steuern eines Selbstständigen mit dem Bruttoeinkommen von angestellten Ärzten.

Außerdem: Es dreht sich immer um Durchschnittswerte - und nicht zuletzt wird der Gewinn der niedergelassenen Ärzte in der Regel nach einer Methode berechnet, die nicht die betriebswirtschaftliche Lage realistisch abbildet.

Durchschnittszahlen helfen nicht wirklich weiter

Doch wie sieht die Lage beim Einkommen niedergelassener Ärzte in Wirklichkeit aus? Wenn wirklich gewollt, ist es leichter als gedacht, diese Fragen objektiviert zu beantworten und die betriebs- und finanzwirtschaftliche Situation niedergelassener Ärzte so darzustellen, wie sie ist.

Ergebnisrechnung

Zum einen gilt: Die makroökonomischen Durchschnittszahlen helfen dem Einzelnen in seiner mikroökonomischen Realität gar nichts, weil diese sich völlig anders darstellt:

• Der kleinere Teil der Praxen liegt über den Durchschnittswerten und erzielt zweifellos Einkommen, die für Freiberufler vergleichsweise sehr hoch sind.

• Der größere Teil liegt aber oft darunter und bekommt für seine qualifizierten Dienstleistungen - gerade im GKV-Bereich - eine relativ niedrige Vergütung, die oft nicht einmal ausreicht, die Selbstkosten dieser Leistungen zu decken.

• Dadurch wird in der größten Leistungssparte "GKV-Patienten" (im Durchschnitt 75 Prozent) weder eine angemessene Bezahlung für die verantwortungsvolle ärztliche Tätigkeit, noch eine notwendige Mindestrendite zur Abdeckung des unternehmerischen Risikos erzielt.

Eine Null- oder gar Minus-Rendite in der größten Sparte - das ist für jedes Unternehmen, auch für eine Arztpraxis, ein bedrohliches Existenzrisiko.

Dieses Problem einfach abzutun mit dem Hinweis, dass das zu niedrige GKV-Ergebnis durch die höheren Renditen im PKV-Bereich ausgeglichen werde, ist aus mehreren Gründen nicht hinnehmbar:

• Logisch - weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.

• Wahrheitswidrig - weil viele Arztpraxen, zum Beispiel in den neuen Bundesländern, viel niedrigere PKV-Umsatzanteile haben (teilweise unter 10 Prozent).

• Widersinnig - weil es nicht sein kann, dass die PKV auf der einen Seite Rettungsanker und auf der anderen Seite von Teilen der politischen Parteien zurückgedrängt oder gar abgeschafft werden soll.

Beginnen wir beim größten Schwachpunkt, der sonderbarerweise nie kritisch hinterfragt wird: Das ist die Datengrundlage generell und die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) speziell.

Dabei handelt es sich um die einfachste Form der steuerlichen Ergebnisrechnung/Gewinnermittlung nach Paragraf 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz, die Freiberuflern vom Fiskus (noch) zugestanden wird.

Die EÜR ist aber - weil sie so einfach "gestrickt" ist und nur der steuerlichen Einkunftsermittlung dient, für eine fundierte betriebswirtschaftliche Messung und Beurteilung einer Praxis völlig unzulänglich.

Der Grund: Die EÜR rechnet nicht periodengerecht und arbeitet mit Einnahmen und Ausgaben und nicht mit Umsätzen und Kosten. Wesentliche Kostenarten sind darin gar nicht enthalten.

Dennoch stört sich niemand daran, dass alle Zahlen zum Ärzteeinkommen - angefangen vom Statistischen Bundesamt über die Bundesregierung bis hin zu den von der GKV behaupteten Zahlen - auf dieser unvollständigen "Primitiv-Buchhaltung" beruhen.

Der richtige Weg kann also nur heißen: Die betriebswirtschaftliche Wahrheit muss wertneutral, vorurteilsfrei und vollständig, "ungeschminkt" und frei von Gewinn manipulierenden Gestaltungen und methodischen Unzulänglichkeiten einer rein steuerlichen Rechnung (EÜR) korrekt ermittelt werden. In jedem verantwortlich geführten Wirtschaftsunternehmen ist das eine Selbstverständlichkeit.

Bei der externen Rechnungslegung (EÜR oder Bilanz) kann man - zum Beispiel Banken oder dem Finanzamt gegenüber - sehr wohl legale Gestaltungsspielräume nutzen.

In dem existenziell viel wichtigeren internen Rechnungswesen und Controlling dagegen müssen die wahren Zahlen auf den Tisch. Schließlich macht es keinen Sinn, sich selbst in die Tasche zu lügen.

Leider gibt es in den meisten Arztpraxen und anderen kleineren Gesundheitseinrichtungen so gut wie gar kein internes Rechnungswesen.

Genau dieses wird aber - unter dem Überbegriff "Praxis-Controlling" vom Verfasser und seinen Mitarbeitern schon seit Jahren praktiziert. Die Aussage, außer der EÜR gäbe es keine anderen Methoden und Daten, ist also nicht zutreffend.

Das bewährte Vorgehenskonzept bei diesen betriebswirtschaftlichen Studien vollzieht sich in mehreren Phasen und Schritten. Die Phase 1 ist die so genannte Struktur- und Wirtschaftlichkeits-Analyse (SWA), die entweder en bloc oder auch in zwei Schritten erfolgen kann.

Dazu gehört zunächst eine umfassende, betriebswirtschaftliche Analyse, Diagnose und Prognose der Praxis insgesamt und deren wirtschaftlichen Entwicklung in den vergangenen drei bis fünf Jahren.

Aus der steuerlichen Ergebnisrechnung wird dann eine betriebswirtschaftliche Ergebnisrechnung abgeleitet, die interessante Erkenntnisse liefert:

Die steuerliche Rendite ist nicht entscheidend

Die betriebswirtschaftliche Umsatzrendite liegt deutlich niedriger als die steuerliche Rendite, sie macht häufig sogar nur einen Bruchteil aus.

Die Umsatzrentabilität ist eine der wichtigsten Führungskennzahlen und drückt die Relation/den Quotienten zwischen Gewinn und Umsatz in Prozent aus.

Um eine zutreffende und mit anderen Branchen und Wirtschaftszweigen wirklich vergleichbare Zahl über das Betriebs-/Praxisergebnis zu bekommen, muss also die betriebswirtschaftliche und nicht die steuerliche Umsatzrentabilität ermittelt und herangezogen werden.

Wenn dann noch - naheliegenderweise - nach dem Ergebnis der Leistungssparte "GKV" gefragt wird, dann wird es betriebswirtschaftlich-methodisch noch anspruchsvoller.

Diese Zahl kann - nachvollziehbar und korrekt - nur im Schritt 2, das heißt, im Wege einer regelkonformen Spartenergebnisrechnung auf Basis einer professionellen Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ermittelt werden.

Alle anderen Zahlen, die zuletzt zum GKV-Ergebnis veröffentlicht worden sind, können nur mehr oder weniger qualifizierte Schätzungen sein.

Zur Person: Otto Henker ist Experte für die betriebswirtschaftliche Kalkulation ärztlicher Leistungen und Inhaber des Beratungsunternehmens HCR Henker Consulting Medizin GmbH in Reutlingen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Zu viel Populismus

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