Datenschützer warnen Ärzte vor Facebook

NEU-ISENBURG (mn). Datenschützer aus Berlin und Hamburg warnen Ärzte vor einem fahrlässigen Umgang mit dem sozialen Netzwerk Facebook.

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Ärzte sollten genau hinschauen, wenn es um den Abgleich des E-Mail-Adressbuchs mit ihrem Facebook-Account geht.

Ärzte sollten genau hinschauen, wenn es um den Abgleich des E-Mail-Adressbuchs mit ihrem Facebook-Account geht.

© dpa

Ärzte, die ein privates Profil auf Facebook haben, sollten aufpassen, dass sie nicht ihr elektronisches Adressbuch oder E-Mail-Postfach an das soziale Netzwerk übermitteln und damit Patientendaten preisgeben.

Dies kann, selbst wenn es unabsichtlich geschieht, als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 150.000 Euro bestraft werden.

Arzt ist verpflichtet, Patientendaten zu schützen

Denn der Arzt sei verpflichtet, seine Patientendaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Darauf weist der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix hin.

Er empfiehlt Ärzten, auf keinen Fall den Adressbuch- oder E-Mail-Abgleich zuzulassen, wenn sich auf dem Computer oder iPhone nicht nur private Kontakte, sondern auch Patientendaten befinden.

Datenbestände sollten getrennt werden

"Ärzte sollten ihre Datenbestände getrennt halten" sagt auch Bernhard Freund, Referent beim Hamburger Datenschutzbeauftragten. Denn ein Abgleich könne schnell passieren.

Freund weiß von einigen Fällen, in denen Ärzte sich darüber gewundert hatten, dass ihre Patienten Einladungen zu Facebook erhielten und ihnen andere Patienten mit Name und Bild als mögliche Bekannte vorgeschlagen wurden, die schon auf Facebook sind. Eben weil die betroffenen Ärzte einen automatischen Abgleich ihres iPhone-Adressbuchs mit ihrem Facebook-Account zugelassen hätten.

Diese Datenweitergabe an Facebook kann, wenn ein Arzt die Daten vorsätzlich weitergibt, womöglich sogar eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht darstellen und ist somit strafbar.

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