Kommentar zur Praxiswerbung mit Fotos

Fragwürdiger Ekel-Faktor

Bedarf es beim Praxismarketing immer unästhetischer Bilder?

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Geht es um Angebote mit medizinischer Indikation, so dürfen Arztpraxen nach dem neuen Heilmittelwerbegesetz (HWG) auch mit unästhetischem Bildmaterial für ihre Leistungen werben - zum Beispiel bei Vorher-nachher-Vergleichen.

In den Augen der Wettbewerbszentrale gibt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle Praxisteams nun eine gewisse Orientierung, bis zu welchem Grad eine Arztwerbung nicht "abstoßend" und damit HWG-konform ist. Wohlgemerkt geht es nur um medizinisch indizierte Angebote, für die Kosmetik bleibt diese Art der Werbung derweil weiter tabu.

Fernab der richterlichen Klärung der Frage, wie weit Arztpraxen nun im Einzelfall mit ihrer bildunterstützten Werbung gehen dürfen - sie werden juristisch weiter auf einem schmalen Grat wandern - können Praxischefs für sich eine Grundsatzentscheidung treffen. Und zwar die, ob es in ihrer Praxis unbedingt des visuellen Ekel-Faktors bedarf, um Patienten von der Sinnhaftigkeit eines medizinischen Eingriffs - vielfach wird es sich um IGeL-Angebote handeln - zu überzeugen.

Denn wer ein gutes Arzt-Patienten-Verhälnis pflegt und medizinisch auf der Höhe der Zeit ist, wird auch überzeugende verbale Argumente finden, die bei Patienten den Entscheidungsprozess auch ohne Angst einflößende Bilder reifen lassen können.

Lesen Sie dazu auch: Arztwerbung: Was ist "abstoßend"?

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert