Bundesverfassungsgericht

Kein Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Der 2013 auf haushaltsebene eingeführte Rundfunkbeitrag ist weitgehend verfassungsgemäß. Wegen der Möglichkeit, einen vielfältigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen zu können, durften die Bundesländer jeden Haushalt zur Beitragszahlung verpflichten, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe.

Lediglich die Erhebung auch eines Rundfunkbeitrages für Zweitwohnungen sei mit dem Gleichheitssatz (Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz) unvereinbar. Diesbezüglich muss der Gesetzgeber bis spätestens Ende Juni 2020 nachbessern. Dagegen billigten die Verfassungsrichter den nach Betriebsgröße gestaffelten Rundfunkbeitrag für Unternehmen. (fl)

Mehr zum Thema

Thüringer Regierung zur medizinischen Versorgung

Besonders Augenärzte und Neurologen fehlen den Pflegeheimen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert