Analyse
Ladenhüter betriebliche Altersvorsorge?
Das Anfang 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz entfaltet offenbar noch nicht die erhoffte Wirkung.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Fast drei Viertel (71 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland kennen das 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) nicht. Das geht aus einer repräsentativen Analyse des Marktforschungsinstituts Nordlight Research von 800 Stichproben hervor.
Das BRSG soll die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) stufenweise vorantreiben. Die Mehrheit der Arbeitnehmer zeigt sich laut Analyse vom Engagement und von den Angeboten ihrer Arbeitgeber zur bAV nur wenig begeistert. Daran habe auch der Anfang 2019 für Neuverträge – bei Sozialversicherungsersparnis – verpflichtend eingeführte Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts bislang wenig geändert.
Viele Arbeitgeber – insbesondere kleinere und mittlere Betriebe, die den Großteil der Beschäftigungsverhältnisse ausmachen – verhalten sich nach Aussage der Marktforscher in puncto bAV weiterhin passiv und motivieren ihre Mitarbeiter nur selten zum Abschluss. Aktuell hat nur etwa jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland eine bAV abgeschlossen. Tendenz: stagnierend.
Praxisinhaber, die eine bAV anbieten, ermöglichen damit ihren Fachangestellten, die ohnehin vergleichsweise niedrige Rentenaussichten haben, eine willkommene Zusatzrente. Als Arbeitgeber tragen sie in Zeiten des Fachkräftemangels auch dazu bei, die Attraktivität der Praxis für Arbeitnehmer zu steigern und so MFA an die Praxis zu binden. (maw)