Arbeitgeber zahlt für Fehltage nach Hormonbehandlung

NEU-ISENBURG (bü). Wird eine Arbeitnehmerin nach einer Hormonbehandlung krank, muss der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung übernehmen. Auch wenn sich die Mitarbeiterin wegen Unfruchtbarkeit behandeln ließ.

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Wird eine Arbeitnehmerin arbeitsunfähig, weil sie an den Nebenwirkungen einer Hormonbehandlung zur Beseitigung ihrer Unfruchtbarkeit leidet, kann der Arbeitgeber die für diese Zeit geleistete Entgeltfortzahlung nicht von der Arbeitnehmerin erstattet verlangen. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden. Im Streitfall ging es um eine Entgeltfortzahlung in Höhe von 2600 Euro.

Der Arbeitgeber vertrat die Meinung, da die Behandlung "nicht zur Gesundung einer etwaigen Krankheit erfolgt" sei, sei die Frau "verschuldet krank". Die Richter sahen das anders: Die Hormonbehandlung selbst sei nicht die Krankheitsursache. Bei der Behandlung der Unfruchtbarkeit handele es sich um eine Form der privaten Lebensverwirklichung, die "als mittelbare Folge" Krankheiten nach sich ziehen und zur nicht von der Mitarbeiterin beabsichtigten Arbeitsunfähigkeit führen könne (Az.: 6/18 Sa 740/08).

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