MTA-Prüfung mit gültiger Verordnung
NEU-ISENBURG(eb). In diesem Monat starten die Prüfungen in den MTA-Schulen. Aus diesem Anlass weist der Deutsche Verband Technischer Assistentinnen und Assistenten in der Medizin darauf hin, dass die MTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung weiter gültig ist. Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Verordnung für rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.