Arbeitnehmerschutz
EuGH-Gutachterin will Schwangere schützen
LUXEMBURG. Auch bei Massenentlassungen soll die Kündigung Schwangerer nicht automatisch erlaubt sein. Nach Überzeugung der einflussreichen Rechtsgutachterin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Eleanor Sharpston, sollen die Arbeitgeber immer prüfen, ob der Frau ein anderer geeigneter Arbeitsplatz angeboten werden kann. Zwar erlaube EU-Recht die Kündigung schwangerer Frauen in "nicht mit ihrem Zustand in Zusammenhang stehenden Ausnahmefällen", gleichzeitig verlange aber die Mutterschaftsrichtlinie, Schwangere davor möglichst zu schützen. Der EuGH hat über einen spanischen Fall zu entscheiden (Az.: C-103/16). Er ist an Gutachtermeinungen nicht gebunden, folgt ihnen aber meistens. (mwo)