Praxissubstanz
Der Zeitwert ist extra zu vergüten
Bei einer ertragsorientierten Praxisbewertung sind Zeitwerte des Anlage- und Umlaufvermögens nach Ablauf des Zeitraums zu ermitteln, für den eine Gewinnprognose getroffen wird. Denn die tatsächliche Nutzungsdauer der Praxissubstanz ist meist erheblich länger - und muss von einem Erwerber dementsprechend extra vergütet werden.