CSU-Politiker plädiert für Abschaffung der Altersgrenze

BERLIN (ble/pei). Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU), hat den Vorstoß ihres Fraktionskollegen Johannes Singhammer (CSU) zur Abschaffung der Altersgrenze für Vertragsärzte zurückgewiesen. Singhammer plädiert dafür, gesetzliche Altersgrenzen durch objektive Kriterien zu ersetzen.

Veröffentlicht:

In einer Agenturmeldung hieß es gestern, "die Unionsfraktion" wolle "die beruflichen Altersgrenzen für Ärzte kippen". Widmann-Mauz hingegen stellte klar: "Solange wir die Bedarfsplanung mit Zulassungsbeschränkungen haben, halten wir eine generelle Aufhebung der Altersgrenze für nicht vertretbar." Sie erinnerte daran, dass die Koalition die Altersgrenze für unterversorgte Gebiete bereits aufgehoben habe. Ziel sei, die Bedarfsplanung überflüssig zu machen, etwa durch Zu- und Abschläge.

Auch das Bundesgesundheitsministerium sieht keinen Anlass für Änderungen am geltenden Recht. Eine Ministeriumssprecherin verwies auf die Sonderregelung für ältere Ärzte in unterversorgten Regionen. "So wie es jetzt ist, ist es gut gelöst", sagte sie.

Singhammer, der dem Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angehört, sagte der "Ärzte Zeitung", er trete dafür ein, dass gesetzliche Altersgrenzen für die Berufsausübung überprüft und durch objektive Kriterien abgelöst werden. Angesichts der Erhöhung des Renteneintrittsalters und der steigenden Lebenserwartung müsse die Diskussion in diese Richtung gehen.

Dass Ärzte ab 68 Jahren keine Kassen-, jedoch weiterhin Privatpatienten behandeln dürfen, "versteht doch keiner", so Singhammer. Klagen gegen die seit 1999 geltende Altersgrenze für Vertragsärzte sind beim Bundessozialgericht und beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Betroffene versuchen derzeit, die Rechtmäßigkeit des Zwangsruhestands vom Europäischen Gerichtshof klären zu lassen.

Keine Ausnahme für Pathologen

Auch für Pathologen endet die Vertragsarztzulassung mit 68 Jahren. Eine Ausnahme sei nicht gerechtfertigt, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel.

Ein heute 70 Jahre alter Pathologen aus Baden-Württemberg hatte ohne Erfolg argumentiert, in seinem Fach komme es weniger auf manuelle Fähigkeiten als auf Erfahrung an. Zudem unterliege er keiner Bedarfsplanung.

Dagegen bekräftigte das Gericht seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Altersgrenze von 68 Jahren rechtmäßig ist. Eine Ausnahme für Pathologen sei nicht zu begründen und auch nicht zulässig. Dabei blieb offen, ob bei der Vertrauensschutz-Regelung - Ärzte mit Zulassung vor dem 1. Januar 1993 dürfen mindestens 20 Jahre als Vertragsarzt tätig sein - Ermächtigungszeiten zählen. (mwo)

Urteil des Bundessozialgerichts, Az.: B 6 KA 44/07 R

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen