Versteckte Rationierung bringt Verschiebebahnhof

NEU-ISENBURG (juk). Ärzte in Niedersachsen und Nordrhein müssen bei Patienten mit bestimmten Indikationen vorsichtiger verordnen als Kollegen in anderen KVen. Die Verordnungskosten etwa für Insuline werden dort nicht automatisch als Besonderheiten anerkannt.

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Die Richtgrößenvereinbarungen wurden in der KVNo 2004, in der KV Niedersachsen 2007 geändert. Kollegen können sich dort bei Patienten mit bestimmten Indikationen, etwa mit insulinpflichtigem Diabetes oder bei immunsuppressiver Behandlung, nur noch auf Praxisbesonderheiten berufen, wenn ihre Patientenzusammensetzung oder der Aufwand vom Durchschnitt abweicht. Für Arztrechtler Rainer Kuhlen von der Kanzlei Erckens in Mönchengladbach ist das versteckte Rationierung. Die Folgen seien klar: "Ärzte versuchen, teure Patienten zu Kollegen weiterzuschicken."

"Wir Hausärzte werden dafür abgestraft, dass Patienten bei den Fachärzten keine schnelle Versorgung bekommen", sagt auch Allgemeinarzt Dr. Jörg Blettenberg aus der Nähe von Köln. Er führ eine Praxis, die auch deshalb viele Patienten mit teuren Medikamenten betreue, "weil die Leute bei den Fachärzten Schwierigkeiten haben, einen Termin zu bekommen".

Ins Kontor schlagen auch Wiederholungsrezepte. Regresse sind für Blettenberg nichts Ungewöhnliches. Eine Regressversicherung schützt ihn vor existenziellen Schäden. "Die Konsequenz müsste sein: Ich wandle mich vom Hausarzt zu einem präventiv-lenkenden Arzt. Dann aber blieben die Patienten bei den Fachärzten in der Warteschleife, das wäre ja auch nicht schön", sagt der Allgemeinarzt.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Können Volkskrankheiten Praxisbesonderheiten sein?

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