Umsatzsteuerfreie Gutachten

Veröffentlicht:

  • Gutachten für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, auch wenn der Patient im Ergebnis nicht rehabilitierbar ist
  • Vorsorgeuntersuchungen, auch betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchungen nach Paragraf 3 Absatz 1 Nr. 2 des "Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Einstellungsuntersuchungen sind hiervor ausgenommen. Umsatzsteuerfrei sind außerdem nach anderen Schutzvorschriften erbrachte Leistungen, die therapeutischen Zwecken dienen, etwa nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Alkohol- und Drogengutachten zum Zwecke einer anschließenden Heilbehandlung
  • Körperliche Untersuchungen zur Verwahrfähigkeit in Zusammenhang mit Polizei- und Justizgewahrsam
  • Leichenschau und Ausstellen der Todesbescheinigung
  • Gutachten für die GKV, etwa zu Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, Hilfsmittelversorgung, häuslicher Krankenpflege
  • Leistungen zur Kontrolle von gespendetem Blut
  • Erstellung und Befundung oder Zweitbefundung von Mammographien

Lesen Sie dazu auch den Gastbeitrag: Gutachten-Liste bringt Ärzten Steuerklarheit

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand

Lesetipps
Fruktose-haltige Getränke

© Daxiao Productions / stockadobe.com

Klimawandel

Fruchtsaft schadet Nieren bei großer Hitze