Fehler kommt bei Online-Überweisung teuer

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MÜNCHEN (dpa/eb). Wer eine Überweisung per Online-Banking tätigt und dabei eine falsche Kontonummer angibt, ist sein Geld möglicherweise los.

Denn im beleglosen Online-Überweisungsverkehr muss die Empfängerbank keinen Abgleich zwischen der Kontonummer und dem Namen des gewünschten Empfängers vornehmen, stellte das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil klar.

In einem solchen Fall sei die Empfängerbank vielmehr berechtigt, die ihr von der überweisenden Bank übermittelten Daten ausschließlich aufgrund der Kontonummer auszuführen. Die Benutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs beinhalte den Verzicht auf einen Abgleich.

Gläubiger, die auf diese Weise ihr Geld nicht bekommen, können dennoch aufatmen: Ihr Anspruch auf Zahlung besteht weiter, so das Gericht. Im konkreten Fall muss der Kunde also erneut 1800 Euro zahlen. Wegen der desolaten Finanzsituation, in der die falsche Empfängerin des Geldes steckt, kann der Mann nicht erwarten, dass er das falsch überwiesene Geld zurück bekommt.

Urteil des Amtsgerichts München, Az.: 222 C 5471/07

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