Große Kooperationen - muss es gleich ein MVZ sein?

KÖLN. Wenn Vertragsärzte miteinander kooperieren möchten, stehen sie seit jeher vor der Frage, mit welcher Organisations- und Rechtsform sich die Ziele am besten verwirklichen lassen. Vor Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes einigte man sich dann bei größeren Vorhaben meist schnell auf die Gründung eines MVZ. Doch viele Möglichkeiten, die früher nur die Medizinischen Versorgungszentren hatten, stehen nun auch niedergelassenen Ärzten offen.

Von Günther Frielingsdorf* Veröffentlicht:

Als Dr. T. und seine Kollegen vor zweieinhalb Jahren überlegten, ob und in welcher Form sie künftig zusammenarbeiten sollten, stand lange Zeit die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums im Zentrum der Diskussion. Die sechs Ärzte - zwei Allgemeinmediziner, die zusammen eine Gemeinschaftspraxis führten, zwei fachärztlich tätige Internisten, ein Gynäkologe und ein Kinderarzt -wollten ihre Praxen alle in einen neuen Gebäudekomplex verlegen, der in guter Zentrumslage errichtet wurde.

Allein schon durch den Umzug versprach sich jeder Arzt deutliche Wachstumschancen, denn ihre Praxen konnten in der neuen Lage von vielen potenziellen Patienten besser erreicht werden als bisher.

Die Ärzte kannten sich früher kaum und hatten ihren Entschluss, ihre Praxen zu verlegen, unabhängig voneinander getroffen. Als schließlich feststand, wer demnächst in dem neuen Gebäude praktizieren würde, regte T., einer der Internisten, ein Treffen an, bei dem schnell der Gedanke aufkam, enger zu kooperieren.

Kooperation sollte vor allem Synergie-Effekte bringen

Die räumliche Nähe bot optimale Vorraussetzungen: Den Patienten konnten verschiedene Leistungen unter einem Dach angeboten werden, und für die Ärzte ergaben sich zahlreiche Synergie-Effekte wie zum Beispiel die Kostensenkung durch die gemeinsame Anschaffung und Nutzung teurer Geräte.

Uneinig waren die Kollegen allerdings über die Form der Kooperation. T. und die beiden Allgemeinmediziner plädierten für die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums. Sie argumentierten vor allem damit, dass ein MVZ die größten Wachstumsmöglichkeiten bietet - zum Beispiel durch die Anstellung von Ärzten und den Zukauf weiterer Praxissitze.

Viele Kollegen schätzen es, allein schalten und walten zu können.

Der andere Internist, der Kinderarzt und der Gynäkologe waren jedoch gegen eine MVZ-Gründung. Zwar sahen sie durchaus die Chancen, doch das Risiko, so schnell eine so enge Kooperation einzugehen, war ihnen zu hoch. In ihren Einzelpraxen hatten sie es durchaus geschätzt, schalten und walten zu können, wie sie wollten, und die anderen Kollegen kannten sie schließlich kaum. Was wäre, wenn sich nach dem Zusammenschluss herausstellen sollte, dass die Zusammenarbeit nicht funktioniert?

Diese Bedenken konnten die drei MVZ-Befürworter zwar zum Teil verstehen, überzeugend fanden sie sie aber nicht. Deshalb beschlossen die sechs Ärzte, gemeinsam aktiv zu werden und zunächst als Praxisgemeinschaft zu kooperieren. Der Bau war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, so dass die Partner gemeinsam mit dem Architekten die Raumaufteilung noch ihren Bedürfnissen anpassen konnten. Dazu gehörte etwa ein gemeinsamer Empfang für alle Partner der Praxisgemeinschaft.

Die Praxisgemeinschaft besteht nun seit knapp eineinhalb Jahren. Den Umzug in das neue Gebäude und den Entschluss zur Kooperation hat keiner der Ärzte bisher bereut. Auch die drei Ärzte, die lieber ein MVZ gegründet hätten, sind mit der Praxisgemeinschaft zufrieden:

  • Durch die zentrale Lage und durch die räumliche Nähe und die enge Zusammenarbeit der Ärzte gewannen die früheren Einzelpraxen an Attraktivität, so dass die Zahl der Stammpatienten deutlich gestiegen ist.
  • Die Kosten sind niedriger als früher, da Räume, Personal, EDV, Geräte etc. ganz oder teilweise gemeinsam genutzt werden und auch beim Einkauf durch die Bündelung von Bestellungen günstigere Konditionen ausgehandelt werden konnten.
  • Das gemeinsame IGeL-Zentrum, das von den Ärzten im selben Gebäude gegründet wurde, kommt bei den Patienten gut an. Was zum großen Teil auch wieder darauf zurückzuführen ist, dass die Ärzte zusammen ein sehr viel breiteres Spektrum anbieten können, als jeder alleine.
  • Zwar müssen sich die Ärzte nun in vielen Bereichen absprechen (bei der Anschaffung neuer Geräte etwa), dennoch bleibt ihre Selbstständigkeit weitgehend erhalten.
  • Durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz haben sie nun auch in der Praxisgemeinschaft Wachstumsmöglichkeiten, die früher nur ein MVZ hatte (Anstellung fachfremder Ärzte, Zukauf von Praxissitzen und Besetzung dieser Sitze mit angestellten Ärzten).

Die beiden Allgemeinmediziner haben von diesen Möglichkeiten auch schon Gebrauch gemacht. Sie haben von einem älteren Hausarzt, dessen nahe gelegene Praxis zum Verkauf stand, die Zulassung gekauft und auf diese Zulassung einen jungen Allgemeinarzt angestellt.

Schlüssel zur Kostenverteilung entschärft Konflikte im Vorfeld

Eine solche Entscheidung hat natürlich auch Auswirkungen auf die anderen Praxen. Schließlich beansprucht die Gemeinschaftspraxis der beiden Allgemeinmediziner mit einem zusätzlichen Behandler nun auch mehr Ressourcen der Praxisgemeinschaft als bisher. Andererseits können so mit zusätzlichen Leistungsangeboten auch neue, gemeinsame Patienten gewonnen werden. Damit es in solchen Fällen nicht zu Auseinandersetzungen kommt, haben die Partner schon bei der Gründung mit Hilfe eines Experten einen Kostenverteilungsschlüssel entwickelt. Dieser Schlüssel wird nun regelmäßig überprüft, ob er den tatsächlichen Gegebenheiten noch gerecht wird, und bei Bedarf angepasst.

Günther Frielingsdorf ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen.

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