Auch künftig keine Stechuhren in Praxen

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NEU-ISENBURG (ava). Praxischefs können auch künftig die Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter pauschal an die gesetzliche Unfallversicherung melden. Das Bundesarbeitsministerium und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben sich jetzt darauf verständigt, dass Arbeitgeber bei der Erfassung der Arbeitsstunden weiter verfahren können wie bisher.

Verunsicherung hatte es im Zusammenhang mit der Ende Juni vom Bundestag beschlossenen Reform der gesetzlichen Unfallversicherung über das damit verbundene neue Meldesystem gegeben. Unklar war, ob Arbeitgeber in Zukunft für jeden Beschäftigten individuell die Arbeitszeit messen und melden müssen. Das wäre mit einem großen Bürokratieaufwand verbunden gewesen.

Die Bedenken von Arbeitergebern und Berufsgenossenschaften sind offenbar gegenstandslos geworden: "Eine Pflicht, die Arbeitszeit der Mitarbeiter mit technischen Systemen oder Stechuhr zu erfassen, wird es auch zukünftig nicht geben", so die Unfallversicherung.

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