Gericht ruft wegen Altersgrenze für Ärzte EuGH an

KÖLN (iss). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll prüfen, ob die Höchstaltersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte und -zahnärzte gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Einen entsprechenden Beschluss hat das Sozialgericht Dortmund (SG) gefasst.

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Mit der Anrufung solle angesichts des politischen Hin und Hers mit Blick auf die Altersgrenze für Klarheit gesorgt werden, sagt der Vizepräsident des SG Günter Wüllner. "Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung nach Gutsherrenart mit diesem Thema umgeht", so Wüllner.

Nach dem Beschluss des SG sollen die EuGH-Richter vor allem klären, "ob das europäische Verbot der Altersdiskriminierung die Annahme einer auf allgemeine Lebenserfahrung gestützten Einschränkung der Leistungsfähigkeit als Rechtfertigung einer Höchstaltersgrenze ausschließt".

Da bei Zahnärzten - anders als bei Vertragsärzten und Psychotherapeuten - alle übrigen Zulassungsbeschränkungen inzwischen aufgehoben sind, sei das der einzige Gesichtspunkt, der eine solche Regelung noch rechtfertigen könne.

Eine im April 1939 geborene Zahnärztin aus Hagen hatte das SG angerufen, weil sie aus Altersgründen ihre Zulassung verloren hat.

Beschluss des Sozialgerichts Dortmund, Az.: S 16 KA 117/07

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