Kommentar
Großes Vertrauen in Ärzte
Ob die Abgabe von Nahrungsergänzungsmitteln in der Praxis erlaubt ist, dazu bedarf es offenbar doch noch eines klärenden Wortes des Bundesgerichtshofs. Die Richter haben die gewerbliche Ernährungsberatung in der Praxis zwar für rechtlich unbedenklich erklärt - vorausgesetzt, sie findet außerhalb der Sprechstunden statt. Ob das Urteil allerdings auch auf die Abgabe von Produkten wie diätetische Lebensmittel übertragbar ist, das wird aus der Entscheidung leider nicht ganz deutlich.
Einiges spricht dafür. Denn in dem Rechtsstreit ging es um ein Ernährungsprogramm, das die Abgabe von Produkten durch Ärzte mit einschloss. Nur gibt es auch Medizinrechtler, die die bisherige Rechtslage beim Produktverkauf nicht von dem Urteil tangiert sehen.
Den BGH-Richtern ist zuzustimmen: Dass Ärzte gewerbliche Ernährungsberatung in der Praxis betreiben, macht sie nicht gleich zu geldgierigen Quacksalbern. Das sehen auch die meisten Patienten so. Dabei ist klar: Dieser Bonus wird aber nur so lange Bestand haben, wie Ärzte medizinisch sinnvolle Konzepte anbieten, die ihren Patienten nützen.
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