Seit Januar zahlen Arbeitgeber höhere Umlage für Mini-Jobber
NEU-ISENBURG (lu). Ärzte, die in ihrer Praxis Mini-Jobber beschäftigen, müssen sich jetzt auf Neuerungen einstellen. So ist der Umlagesatz für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zum 1. Januar 2009 deutlich gestiegen.
Veröffentlicht:Wer pro Monat nicht mehr als 400 Euro verdient, gilt als Mini-Jobber. Für solche Arbeitskräfte übernehmen Arbeitgeber die Zahlung von Kranken- und Rentenversicherung. Außerdem müssen sie mehrere Umlagen tragen, mit denen Arbeitnehmer in Zeiten der Krankheit und Frauen während der Mutterschaft abgesichert sind.
Erkrankt etwa eine Minijobberin, hat sie Anspruch auf Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu 42 Tage. Danach übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung. Da die Zahlung des Lohnes über sechs Wochen ohne Gegenleistung der Arbeitnehmerin gerade Kleinbetriebe mit bis zu 30 Beschäftigten finanziell erheblich belasten kann, werden diesen Unternehmen die Aufwendungen erstattet, sagt Pressesprecherin Susanne Heinrich von der Minijob-Zentrale in Bochum.
Das Geld daraus kommt aus der Umlage "U 1", welche die betreffenden Unternehmen zu zahlen haben. Diese Umlage wurde zum 1. Januar 2009 von 0,1 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts auf 0,6 Prozent angehoben. Im Gegenzug wird Arbeitgebern 80 Prozent des zu zahlenden Lohnes erstattet.
Eine zweite Umlage betrifft auch Unternehmen mit mehr als 30 Beschäftigten. Aus dieser Umlage "U2" werden Lohnfortzahlungen für Minijobberinnen finanziert, welche Unternehmen während der Zeit von Beschäftigungsverboten sowie der Zeit der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz weiterzahlen müssen. Die Umlage "U2" wird seit Januar neu erhoben und beträgt 0,07 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts.
Wichtig: Bisherige Dauer-Beitragsnachweise bei der Minijob-Zentrale werden durch die Erhöhung der beiden Umlagen "U1" und "U2" ungültig. Arbeitgeber müssen deshalb neue Dauer-Beitragsnachweise erstellen.
Weitere Informationen unter www.minijob-zentrale.de