Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer gefordert
BERLIN (dpa). Angesichts der massenhaften Überprüfung von Mitarbeiterdaten bei der Bahn und der Telekom hat der Bundes-Beauftragte Peter Schaar ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz vorgeschlagen. "Die Daten von Mitarbeitern dürfen nur zu arbeitsrechtlichen Zwecken wie Lohnbuchhaltung verwendet werden", forderte Schaar in der "Berliner Zeitung" (Mittwoch). Ein präventiver Datenabgleich dürfe nicht hingenommen werden.