Kündigung: Alter darf berücksichtigt werden

Veröffentlicht:

MAINZ (dpa). Die Berücksichtigung des Alters bei einer betriebsbedingten Kündigung ist zulässig. Das entschied das Landesarbeitsgericht in Mainz in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil.

Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage eines 57-jährigen Druckhelfers ab, der sich gegenüber älteren Kollegen benachteiligt fühlte. Da Ältere es schwerer hätten, Arbeit zu finden, sei die Berücksichtigung des Alters zulässig, so das Gericht.

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“