Kündigung: Alter darf berücksichtigt werden
MAINZ (dpa). Die Berücksichtigung des Alters bei einer betriebsbedingten Kündigung ist zulässig. Das entschied das Landesarbeitsgericht in Mainz in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil.
Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage eines 57-jährigen Druckhelfers ab, der sich gegenüber älteren Kollegen benachteiligt fühlte. Da Ältere es schwerer hätten, Arbeit zu finden, sei die Berücksichtigung des Alters zulässig, so das Gericht.