Bundesgesetzblatt steht jetzt komplett im Web
BERLIN (dpa). Das komplette Bundesgesetzblatt (BGBl) ist künftig im Internet kostenlos nachlesbar. Unter "www.bgbl.de" können erstmals alle Ausgaben des BGBl eingesehen werden, teilte der Bundesanzeiger-Verlag mit.
Bisher standen nur das Bundesgesetzblatt Teil I bis ins Jahr 1999 und Teil II bis 2002 im Web zur Verfügung. Mit der Verkündung im BGBl werden Gesetze sowie Verordnungen rechtswirksam.