Gastkommentar

Die alte Leier mit dem Einkommen

Von Otto Henker Veröffentlicht:

Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes haben die alte Diskussion über das Arzteinkommen neu entfacht - vor allem, weil die ermittelten Einkommen höher sein sollen als angenommen. Daraus wird gefolgert, dass "ärztliches Jammern" über zu niedrige GKV-Honorare unberechtigt sei.

Doch die Daten der Statistiker sind relativ veraltet. Außerdem beruhen sie auf steuerlichen Einkunftsermittlungen von freiberuflichen Ärzten per EinnahmeÜberschuss-Rechnung nach Paragraf 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes. Die zugrunde liegenden Buchhaltungen enthalten nur Einahmen und Ausgaben anstelle von Umsätzen und Kosten. Sie sind weder periodengerecht noch betriebswirtschaftlich vollständig. Vor allem sind entscheidende Kosten nicht enthalten.

Es handelt sich um Durchschnittswerte über alle ärztlichen Fachgebiete. Hochtechnisierte Praxen mit Millionenumsätzen ziehen den Durchschnitt hoch. Die Zahl der Ärzte, die weit unter diesem Wert liegen, ist höher als die derjenigen, die drüber liegen. Vor allem aber sagt die Erhebung überhaupt nichts aus über die entscheidende Zahl: Einkommen aus GKV-Leistungen. Nach dieser nun schon oft wiederholten (bewussten?) Irreführung der Ärzte und der Bevölkerung beziehungsweise des Wahlvolks muss man sich fragen: Warum will niemand die betriebswirtschaftliche Wahrheit wissen? Die Methoden und Instrumente dafür gibt es längst.Die Diskussion könnte daher längst versachlicht und vorhandene Lösungsvorschläge könnten verwirklicht sein, wenn endlich die richtigen Begriffe und Berechnungsmethoden Anwendung finden würden.

So wäre es ein leichtes, folgende Kennzahlen zu ermitteln:

  • zur Ertragslage, vor allem zum Betriebs- bzw. Praxisergebnis (EBIT),
  • zur Finanzlage, vorallem zum Cash-Flow in verschiedenen Stufen,
  • zur Vermögens- und vor allem zur Schuldenlage.

Hier wird deutlich, dass es verschiedene Ergebniszahlen (Umsatz minus Kosten = Ergebnis) und - daraus abgeleitet - auch verschiedene Einkommenszahlen gibt. Die genannten steuerlichen Einkunftsdaten des Statistischen Bundesamtes, die ja bekanntlich auch andere Einkunftsarten enthalten, sind für eine betriebswirtschaftliche Kostenanalyse jedenfalls völlig ungeeignet. Dies gilt noch mehr für die Ergebnisermittlung aus GKV-Leistungen, die nur mit dem Instrument der betriebswirtschaftlichen Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) möglich ist.

Otto Henker (Reutlingen) ist Experte für die betriebswirtschaftliche Bewertung ärztlicher Leistungen.

Lesen Sie dazu auch: Da kommt nicht nur Neid auf - neue Zahlen zum Einkommen der Ärzte

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