Diagnosen im Gutachten sind nicht widerrufbar
NEU-ISENBURG (juk). Bei Diagnosen, die von Ärzten in Gutachten gestellt werden, haben Patienten kein Recht auf Widerruf. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen lehnte die Klage einer Frau ab, bei der ein Amtsarzt aufgrund von Blutuntersuchungen einen Alkoholabusus diagnostiziert hatte.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ärztliche Diagnosen keine Tatsachenbehauptungen seien, gegen die ein Anspruch auf Widerruf bestehen könnten. Vielmehr handele es sich um Werturteile, die Ärzte aus tatsächlichen Beobachtungen abgeben. Die Diagnose eines Arztes könne nur in Ausnahmefällen als Tatsachenbehauptung eingestuft werden. Das sei etwa der Fall, wenn die Befunderhebung in fachlich-methodischer Hinsicht defizitär sei oder wenn dem Gutachter jedwede Kompetenz für die Beurteilung fehle.
Az.: 13 E 1108/08