Kritik am Arbeitgeber ist nicht immer Grund für Kündigung
MAINZ (dpa). Kritische Äußerungen über den Arbeitgeber, die in einem vertraulichen Gespräch zwischen Kollegen gefallen sind, rechtfertigen keine fristlose Kündigung.
Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 26. November veröffentlichten Urteil. Nach dem Richterspruch gilt dies jedenfalls dann, wenn der Mitarbeiter davon ausgehen durfte, der Inhalt des Gespräches werde vertraulich bleiben (Az.: 1 Sa 230/09).