Zentralinstitut befragt Ärzte zu ihren Praxiskosten

BERLIN (reh). Insgesamt 7000 Praxen will das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) ab Mitte Februar für seine nächste Kostenstrukturananlyse befragen. Das Ergebnis soll in die Honorarverhandlungen mit den Kassen einfließen, so die KBV.

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Zentralinstitut befragt Ärzte zu ihren Praxiskosten. © Christopher Meder / fotolia.com

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Einige KVen, etwa die KV Hessen und die KV Rheinland-Pfalz, informieren die Ärzte bereits auf ihren Websites über die Studie. Wer letztlich an der Studie teilnehmen kann, bestimmt aber das ZI. Über eine Zufallsstichprobe werden 7000 Praxen ausgewählt und angeschrieben. Dabei können die Praxen den Fragebogen nicht allein ausfüllen. Sie brauchen Hilfe von ihrem Steuerberater, beziehungsweise dieser müsse einige Daten "testieren", erklärt KBV-Pressesprecher Roland Stahl.

Ziel des ZI sei es, die erste repräsentative Längsschnittstudie zur Kosten- und Leistungsstruktur zu erstellen, die ein realistisches Bild widerspiegele, wie sich die Investitions- und Betriebskosten in den Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten seit 2006 entwickeln, sagt Stahl. Anders als in bisherigen Erhebungen werde das ZI die Befragung der Panel-Praxen aber über mehrere Jahre hinweg fortsetzen.

Wichtig sind die Daten vor allem für die Ärzte selbst. Denn die KBV benötigt die Daten für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen. "Es liegt im Interesse der Ärzteseite im Bewertungsausschuss, alle relevanten Möglichkeiten zu nutzen, um Kostensteigerungen geltend zu machen. Außerdem kann die Erhebung auch Unterfinanzierung und Investitionsstau in den Praxen aufdecken", so Stahl. Dafür brauche die KBV aktuelle Fakten, da die Kassen mit Verweis auf die gesamtwirtschaftliche Lage pauschal auch berechtigte Forderungen von Seiten der KBV abwehren wollten. Stahl: "Die Kassen würden der Ärzteschaft am liebsten eine Nullrunde verpassen."

Die Teilnahme an der Studie, die Ärzte rund eine Stunde Zeit kosten soll, ist für die Praxen freiwillig. Außerdem sollen die Ärzte eine Aufwandsentschädigung von 200 Euro für einen vollständig ausgefüllten Bogen erhalten. Die Auswertung erfolgt anonymisiert.

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