Kommentar
Apotheken-Terminals: Kreative Innovatoren
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den videokontrollierten Automaten für die Medikamentenabgabe in Apotheken zeigt zweierlei: Zum einen ist es gut, wenn Gerichte als Korrektiv neue Verfahren nicht einfach durchwinken, sondern genau auf ihre Sicherheit für Patienten überprüfen. Nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch sinnvoll oder mit üblichen Sicherheitsstandards vereinbar. Das haben die Richter bei ihrem Urteil wohl bedacht.
Zum anderen zeigt die Reaktion des Apothekers auf das Urteil einmal mehr, wie findig kreative Innovatoren häufig sind, wenn es darum geht, ihre Ideen Realität werden zu lassen. Wenn nach der Urteilsbegründung in der bisherigen Lösung die Unterschrift des Apothekers für die Dokumentation fehlt, dann wird dieser Mangel eben mit Hilfe moderner Technik ausgeglichen - die digitale Signatur ist heutzutage kein Hexenwerk mehr. Auch dieses Verfahren wird dann sicherlich vor Gericht geprüft werden.
Für Ärzte, die ja in diesem Verfahren eher in der Beobachterposition gewesen sind, lässt sich dennoch ein Schluss ziehen: Wer gegen neue Verfahren immer nur hinhaltenden Widerstand leistet, könnte am Ende auf der Verliererseite stehen. Es kann sich lohnen, auch einmal Neues zu wagen.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Apotheken-Terminals sind weitgehend unzulässig