Kommentar

Online-Service mit Mehrwert

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Noch bleibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beim Pflichttermin für die Online-Abrechnung. Vor kurzem hieß es erneut, diese sei ab dem ersten Quartal 2011 Pflicht für Vertragsärzte. Das entspricht tatsächlich der aktuellen Beschlusslage, doch sieht die Realität anders aus.

Dass 80 Prozent der Vertragsärzte und -psychotherapeuten binnen eines halben Jahres ihre Abrechnung umstellen und statt CD oder Diskette die Datenleitung nehmen, ist kaum vorstellbar. Insofern gehen Körperschaften wie die KV Nordrhein den richtigen Weg, wenn sie die Online-Abrechnung durch finanzielle Förderung voranbringen wollen, aber nicht den Holzhammer nehmen, um Ärzte zu ihrem Glück zu zwingen.

Zwang zur Online-Abrechnung könnte eher kontraproduktiv wirken und eine eigentlich sinnvolle Technik bei den zu großen Teilen online-skeptischen Ärzten zusätzlich diskreditieren. Und das wäre schade, denn die Online-Technik ist von den heute etablierten Standards her nicht nur sehr sicher. Sie ermöglicht auch Mehrwertdienste, die die Abrechnung beschleunigen und eine sichere Kommunikation mit Kollegen erlauben. Darum ist es besser, Ärzten die Entscheidung über die Online-Abrechnung selbst zu überlassen. Das wird auch die KBV noch lernen.

Lesen Sie dazu auch: Online-Abrechnung: KVNo will fördern und nicht fordern

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